verlustbescheinigung zu spät erhalten bei bankeninsolvenz

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Die Berücksichtigung in 2012 dürfte ausgeschlossen sein, jedoch muß die Verlustbescheinigung in 2013 berücksichtigt werden.

Hintergrund ist folgender: die Verluste sind bis 2012 angefallen und wurden dann bescheinigt. Damit wurden die Verlusttöpfe auf Null gesetzt. Da Verluste aus Wertpapiergeschäften seit Einführung der Abgeltungssteuer zeitlich unbegrenzt wirken (sie können in 2012 oder 2013 oder einem Folgejahr verrechnet werden), muß die Verlustbescheinigung auch in 2013 anerkannt werden. Das ist ja keine Bescheinigung, die nur für das Steuerjahr 2012 gilt, sondern ab Ende 2012 die Verluste bescheinigt und dann unbegrenzt wirkt.

In §43a EStG ist nicht die Rede von einer begrenzten Gültigkeit der Verlustbescheinigungen. Wäre mal interessant, wie das Finanzamt zu dieser Annahme kommt.