verlustbescheinigung zu spät erhalten bei bankeninsolvenz
Ich habe eine Verlustbescheinigung von 2012 in der Steuererklärung 2013 eingereicht, weil mir die Verlustbescheinigung nach der Insolvenz der Bank (FX-Direkt-Bank) erst in 10/2013 durch den Insolvenzverwalter zugestellt wurde. Das habe ich schriftlich vom Insolvenzverwalter, das wegen Prüfung der Richtigkeit aller von der Bank erstellten Verlustbescheinigungen diese deutlich verspätete Erstellung verursachte. Da habe ich keinen Einfluss drauf, das Finanzamt entspricht dem Antrag jedoch weder in 2012 (Bestandskraft) noch in 2013 (weil VB für 2012). Gibt es eine Grundlage, dass das Finanzamt in solchem Banken-Insolvenzfall dieses als neue Tatsache werten muss ?
1 Antwort
Die Berücksichtigung in 2012 dürfte ausgeschlossen sein, jedoch muß die Verlustbescheinigung in 2013 berücksichtigt werden.
Hintergrund ist folgender: die Verluste sind bis 2012 angefallen und wurden dann bescheinigt. Damit wurden die Verlusttöpfe auf Null gesetzt. Da Verluste aus Wertpapiergeschäften seit Einführung der Abgeltungssteuer zeitlich unbegrenzt wirken (sie können in 2012 oder 2013 oder einem Folgejahr verrechnet werden), muß die Verlustbescheinigung auch in 2013 anerkannt werden. Das ist ja keine Bescheinigung, die nur für das Steuerjahr 2012 gilt, sondern ab Ende 2012 die Verluste bescheinigt und dann unbegrenzt wirkt.
In §43a EStG ist nicht die Rede von einer begrenzten Gültigkeit der Verlustbescheinigungen. Wäre mal interessant, wie das Finanzamt zu dieser Annahme kommt.