Bestellung auf den Vater?

4 Antworten

Dann nimm Dir Deinen Sohn "zur Brust", damit diese ausstehenden Forderungen unverzüglich beglichen werden.

Außerdem - um den so für Dich unberechtigt entstandenen Schufaeintrag, wieder löschen lassen zu können, dürfte es unabdingbar sein, Deinen Sohn anzuzeigen.

Sohn die Sachen mit Belastung Deiner Konten bestellt hat?

Du die Abbuchung unbekannter Beträge für Bestellung nicht bemerkt hast?

Sohn dann wahrscheinlich die Rechnungen nicht gezahlt hat?

Inkasso sich sehr wahrscheinlich bei der Lieferadresse - nämlich der des Sohnes - gemeldet hat?

Ernstes Wörtchen mit dem Sohn schon mal gesprochen hast?

Wenn das ernste Wörtchen nicht hilft, schon mal eine Strafanzeige gegen den Sohn erwogen hast?

Die Schufa-Einträge können, wenn sie nicht berechtigt sind, korrigiert werden, aber das Du einleiten musst. Versucht hast?

Wesentlicher sind hier die möglichen strafrechtlichen Folgen für Dich (!) aufgrund zu vermutenden Betrugs, wenn Bestellungen erfolgen, die jedoch nicht bezahlt werden. Das Du schon mal betrachtet hast?

Und wenn Yoda das nicht alleine schafft, dann gibt es ja Anwälte, die einem helfen können.

Der Fall scheint reichlich komplex zu sein und Lösungsvorschläge dürften dem Familienfrieden nicht zuträglich sein:

Was steht denn überhaupt bei der Schufa zum Grund der Eintragung? Darüber schreibst Du leider kein Wort.

Wenn es sich um Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden handeln sollte, müßte man eine Wiederaufnahme der Verfahren anstreben. Das ist keine Aufgabe für Laiendarsteller. Dazu braucht man einen Rechtsanwalt.

Erst nach erfolgreicher Wiederaufnahme der Verfahren und Abweisung der Mahnanträge wird man die Schufa davon überzeugen können, die negativen Einträge zu löschen.

Zur Polizei und Sohn anzeigen.

Kopie der Anzeige an Schufa senden und zur Löschung dieser unberechtigten Einträge auffordern.