Aufwendungen für Promotion ohne Arbeitsvertrag in Steuererklärung?
Hallo,
ich bin nicht-immatrikulierter Doktorand an einer Uni. Für die Promotion selber habe ich keinen (Arbeits-)Vertrag. Parallel dazu (aber unabhängig davon) bin ich an einer Hochschule wissenschaftlicher Mitarbeiter in 25%-Anstellung.
Für meine Promotion habe ich mir einen Laptop gekauft.
Darf ich die Kosten für den Laptop (>2000€, z.B. ich würde sie auf 3 Jahre verteilen) als Werbungskosten absetzen?
Danke im Voraus für Tipps!
1 Antwort
Natürlich nur, falls Du mit der Viertelstelle steuerpflichtig bist. Denn ohne Steuerzahlung keine Absetzung. Und ein Verlustvortrag scheidet ja aufgrund des Einkommens vermutlich auch aus.
Ansonsten wird das wohl unterschiedlich beurteilt. Also auf jeden Fall eintragen, gekürzt werden kann ja immer noch, aber nachträglich kannst Du nichts geltend machen.