Zufluss / Abfluss bei Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit

2 Antworten

Also, wenn die Leistungen nach dem BAFÖG als direkter Zuschuss für die Lehrgangskosten gezahlt werden, hast Du es richtig gemacht, also 2008 gegen die 2008 Gebühren gerechnet udn die 1. Hälfte 2009 Zuschüsses trotz Eingang am 29. 12. 2008 ggen die Kosten 1. Hälfte 2009.

Es gilt die von Dir genannte Regelung mit den 3 Tagen vor und nach dem Ende/Anfang des Jahres.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo und danke für die Antwort!

Gibt es für diese 3-Tages-Regelung eine gesetzliche Grundlage, ein Urteil oder BMF-Schreiben? Wenn ja, wo finde ich diese? Ich war mir nämlich bezgl. der 3-Tages-Regelung nicht sicher, ob es sich um ein Wahlrecht oder eine Verpflichtung handelt.

Grüße, Holger