Bereitstellungszinsen?
Guten Tag!
Wir haben ein Haus gekauft, welches über einen Bauträger gebaut wird. Im Vertrag ist ein Übergabetermin vereinbart (30.9.2019). Es wurde keine Vertragsstrafe einbart.
Der Bauträger hat nun eine Verzögerung von circa 3 Monaten angekündigt.
Wir werden ab diesem Monat Bereitstellungszinsen zahlen müssen. Meine Frage ist, ab welchem Zeitpunkt muss der Bauträger für die Bereitstellungszinsen aufkommen? Erst ab dem vereinbarten Übergabetermin? Wenn der Bauträger zum vereinbarten Termin fertig werden würde, dann hätten wir zum jetzigen Zeitpunkt bereits weitaus mehr Kapital abgerufen und müssten auch weniger Bereitstellungszinsen zahlen. Wie ist da die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Besteht die Bank wirklich auf Bereitstellungszinsen?
Bei meinem Hausbau hat die Deutsche Bank dies kundenfreundlich gestaltet und auf Bereitstellungszinsen für jeweils 6 Monate verzichtet. Brauchte aber nicht in Anspruch genommen zu werden. Das Haus war pünktlich fertig.
9 Monate Bereitstellungsfreie Zeit sind bereits verstrichen.
Sarah:
Wenn im Kaufvertrag ein bestimmter Fertigstellungsgtermin fest vereinbart gewesen wäre und der Bauträger im Falle der Überschreitung die Bereitstellungszinsen übernommen hätte, dann könntest du Ansprüche stellen.
Er will jetzt Mehrkosten erstatten, umso besser für dich.
Wie man oben in meiner Frage lesen kann, wurde ein Fertigstellungstermin vertraglich vereinbart.
Nach meiner unverbindlichen Einschätzung kannst Du nur Mehraufwendungen nach geplantem Übergabetermin geltend machen, also z. B. Bereitstellungszinsen abzüglich ersparte Kreditzinsen.