Baufinanzierung mit 2 Darlehen - Welches Darlehen zuerst verwenden zwecks Bereitstellungszinsen
Hallo zusammen,
wir stehen kurz vor dem Abschluss einer Baufinanzierung für den Bau eines Hauses. Nun beinhaltet unsere Baufinanzierung aus 2 Darlehen:
Darlehen über 225.000€ mit 3,55% Sollzinssatz, 6 Monate bereitstellungsfreie Zeit und 0,25% Bereitstellungszinsen pro Monat ab 7. Monat
KfW-Darlehen 124 über 50.000€ mit 2,00% Sollzinssatz, 4 Monate bereitstellungsfreie Zeit und 0,25% Bereitstellungszinsen pro Monat ab 5. Monat
Da es sich bei uns um ein Fachwerkhaus handeln wird, erstreckt sich der Zeitraum der Zahlungen für das Haus über insgesamt 28 Wochen nach Bauplanung. Die Bauplanung muss allerdings auch mit hinzugerechnet werden, da ja erstmal der Bauantrag gestellt und genehmigt werden muss, bevor angefangen kann zu bauen. Es handelt sich hierbei um insgesamt 7 Zahlungen, die während der 28 Wochen nach und nach erfolgen. Vor dieser Zeit werden dann aber auch schon Kosten für die Grundstücksvermessung etc. auf uns zukommen.
Nun meine eigentlich Frage: Welches beider Darlehen sollte man in meinem Fall zuerst bedienen und in Anspruch nehmen bezüglich der Bereitstellungszinsen? Ich möchte ja schließlich möglichst Bereitststellungszinsen an die Bank zahlen.
Ich würde mich über eure Ratschläge sehr freuen :)
Danke und Gruß, Martin
2 Antworten
Die KfW-Darlehen sind mit kürzerer bereitstellungzinsenfreier Zeit versehen und teils zweckgebundener als die gewöhnlichen Bankdarlehen. Sie müssen in einer gewissen Zeit abgerufen werden, weshalb die Bank typischerweise noch eine Zwischenfinanzierung vorschaltet, wenn der Abruf etwas dauern könnte. Außerdem ist es günstiger vom Zinssatz als das Bankdarlehen. Daher sollte dieses zunächst komplett und so zügig wie möglich ausgeschöpft werden. Alles andere deckt das Bankdarlehen ab und Du bist am Ende nicht böse, wenn ein paar Tausend Euro davon nicht benötigt werden, da diese 1,55% p.a. teuerer als das KfW-Darlehen sind.
Ich gehe auch davon aus, daß in diesem Satz
Ich möchte ja schließlich möglichst Bereitststellungszinsen an die Bank zahlen.
mindestens ein sinnveränderndes Wort fehlt :-)
prinzipiell hat Gandalf recht, aber es klappt nur, wenn die kfw - mittel nicht ausdrücklich zweckgebunden sind, dann kannst Du diese Mittel nur zur Zahlung bestimmter Rechnungen verwenden. Ich gehe davon aus, dass du bei der Kfw nur verfügen kannst, nach Vorlage der Rechnung.
lg Sabine
Genau. Daher sollte man primär das KfW-Darlehen nutzen, soweit das möglich ist, um dieses Darlehen präferiert zu belasten. Alle anderen Rechnungen, die inhaltlich oder vom Volumen nicht mehr auf das KfW-Darlehen passen, gehen auf das Bankdarlehen.