Bekomme Hartz 4 und habe eine Rentenversich.m.Verwertungsausschluss. Ich muss Insol.anmelden. Finanza. hat mich geschätzt, zu hoch Geht sie mir kompl. verlor?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

https://www.test.de/Privatinsolvenz-und-Altersvorsorge-Zusatzrente-in-Gefahr-4315320-0/

Unkündbar - aber pfändbar - siehe Urteil BGH ......

aber ( soweit Insolvenz noch nicht beantragt ) ......

Tipp: Prüfen Sie, wenn Zwangsvollstreckung oder Privatinsolvenz drohen, ob Ihre Altersvorsorge soweit wie möglich vor Pfändung geschützt ist. Die bloße Vereinbarung eines Verwertungsausschluss reicht nicht aus. Der Vertrag muss umgewandelt werden. Verlangen Sie eine solche Umwandlung vom Anbieter Ihres Vertrag vorsorglich, wenn keine Zeit ist, alles noch genauer zu klären. Beachten Sie: Die Umwandlung und damit der Verlust des Kapitalwahlrechts ist selbstverständlich unwiderruflich.

Stefiana 
Fragesteller
 18.07.2020, 10:28

Leider hat das Finanzamt die Rentenversicherung schon gekündigt. Ich soll spätestens morgen den Versicherungsschein da abgeben.

0

Was soll verloren gehen?

Warum legen Sie keinen Einspruch gegen die Schätzung ein und geben die Steuererklärung ab?

Stefiana 
Fragesteller
 17.07.2020, 11:55

Wir haben Widerspruch eingelegt. Neue Steuererklärung hat der Steuerberater auch eingereicht.

0
Stefiana 
Fragesteller
 17.07.2020, 11:57
@Stefiana

Die ganze Versicherungssumme, ca.25 Tausend € wären das. Wollte ich für Rente nehmen. Bekäme ja nicht mal 700€ Rente

0
Eifelia  17.07.2020, 13:51
@Stefiana

OK, ich verstehe es nicht. Was hat der geschätzte Bescheid mit der Rentenversicherung zu tun?

0
Stefiana 
Fragesteller
 17.07.2020, 20:03
@Eifelia

Die Schätzung war viel zu hoch. Deshalb muss ich viele Steuern nachzahlen, was ich nicht kann, weil es zu viel ist. Deshalb muss ich Insolvenz anmelden.

0
Eifelia  17.07.2020, 21:55
@Stefiana

Das ergibt irgendwie keinen Sinn. Geschätzter Bescheid mit hoher Nachzahlung - ok. Dann würde Einspruch (nicht Widerspruch) eingelegt - ok. Dann muss jetzt nur noch schnellstmöglich die Steuererklärung als einzig mögliche Begründung für den Einspruch eingereicht werden. Sobald das geschehen ist, kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des (zu hoch) geschätzten Betrags gestellt werden, so dass die Nachzahlung nicht mehr geleistet werden muss - keine Insolvenz erforderlich.

0
Stefiana 
Fragesteller
 17.07.2020, 22:20
@Eifelia

Das wusste ich noch nicht, dass man eine Aussetzung der Vollziehung in Anspruch nehmen kann. Leider hat aber auch schon das Finanzamt die Versicherung gekündigt.

0
Impact  17.07.2020, 15:58

Gegen eine schätzung legt man eben keinen einspruch ein

Da abgegebene erklärung führt zur änderung.

0
Eifelia  17.07.2020, 21:50
@Impact

Wenn der geschätzte Bescheid nicht unter VdN ergangen ist, ist es durchaus ratsam, Einspruch einzulegen - und sei es nur, um sich etwas mehr Zeit zu verschaffen.

0
Impact  17.07.2020, 22:21
@Eifelia

Wieviele schätzungen hast du schon gesehen ?

0
Impact  17.07.2020, 23:45
@Eifelia

Unglaubwürdige behauptung

Oder in deinem land tickt einer nicht richtig

0
Impact  18.07.2020, 14:10
@Eifelia

Meinetwegen kannst du auch einen link mit der mickeymouse posten

Auch diesen werde ich nicht öffnen

Auch wenn du es nicht glaubst

Meine berufserfahrung übersteigt deine vorstellungskraft

Erstschätzungen haben unter vdn zu ergehen.

0
Impact  17.07.2020, 17:06

Falsch

0