Bareinnahmen bei Nebengewerbe (Kleinunternehmerregelung): wie steuerlich korrekt dokumentieren?

1 Antwort

Hier fehlt es aber arg weit !

Natürlich muss eine EÜR erstellt werden - das hat doch nichts mit der Höhe des Umsatzes zu tun.

So ein kleiner Unternehmer hat keine Privatentnahmen.

Sämtliche Bareinnahmen werden (wie auch immer) erfaßt - es sind Betriebseinnahmen.

clanger 
Fragesteller
 10.07.2017, 00:40

Nein eine formlose Gewinnermittlung genügt definitiv. Die EÜR ist bei dem Gewerbe nicht notwendig.

Aber um zur Kernfrage zurück zu kommen:  Ist die Dokumentation der Bareinnahmen so in Ordnung?

Die Entnahmen müssen folglich überhaupt nicht dokumentiert werden, habe ich das richtig verstanden? Also einfach nur Einnahmen/Ausgaben (ohne Entnahmen) gegenüberstellen und die Differenz versteuern, richtig?

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Impact  10.07.2017, 00:56
@clanger

EÜR = Gewinnermittlung

Ja

Entnahmen gibt es nicht

Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn

Der wird nicht versteuert, sondern das zu versteuernde Einkommen (selbst ergoogeln)

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