Beamtin und gleichzeitig freiberuflich tätig...
Hallo, ist es richtig, dass wenn man als Beamtin nebenbei freiberuflich als Autorin (einfache Textbeiträge... Reiseberichte etc.) arbeitet, dies nicht seinen Dienstherrn anzeigen muss, solange man dabei nicht mehr als 100 Euro pro Monat verdient und nicht mehr als 8 Std. in der Woche dafür verwendet?
Gibt es vielleicht sonst noch etwas hierzu zu beachten?
2 Antworten
Der von dir geschilderte Sachverhalt ist eine Ausnahme. In allen anderen Fällen muss vorab vom Dienstherren eine Genehmigung der Nebentätigkeit unbedingt eingeholt werden.
Vielen Dank. Mittlerweile habe ich auch noch anderweitig erfahren, dass bei diesen "Bagatellfällen" keine Anzeigepflicht besteht - und darum ging es mir. Alles darüber hinaus ist natürlich anzeigepflichtig und wird dann noch einmal in genehmigungs- und nicht-genehmigungspflichtig unterschieden.
Hallo, wissenschaftliche, textliche oder Vortragstätigkeiten sind nicht genehmigungs-, aber anzeige pflichtig.
Gruss
Barmer