Baugenehmigung Photovoltaikanlage auf Waldgrundstück?

3 Antworten

Photovoltaikanlagen sind "bauliche Anlagen" im Sinne des Baurechts.

In vielen Landesbauordnungen sind Anlagen von ca. 9 mal 3 Metern (27 m²) genehmigungsfrei. Aber sie dürfen nicht überall aufgestellt werden. Man braucht also bis zu einer solchen Größe keine Baugenehmigung, aber man kann sie auch nicht einfach in den Wald stellen. An manchen Stellen darf man die aufstellen und an anderen nicht.

Du wist nur Klarheit bekommen, wenn Du bei der für Dich zuständigen Baubehörde nachfragst. Die können Dir genau sagen ob das geht, oder unter welchen Bedingungen das geht. Vielleicht hast Du Glück und man kann die Anlage dort aufstellen.

Wenn das Außenbereich ist, sind die Chancen sehr schlecht das genehmigt zu bekommen. Neulich war eine Zeitungsmeldung wonach eine bestehende PV-Anlage in Niedersachsen deshalb entfernt werden muss.

Das solltest Du bei der für euch zuständigen Baubehörde anfragen, nicht hier!