Autoversicherung auch über Bekannte zulässig?

4 Antworten

Zum einen erscheint mir das ziemlich sinnfrei zu sein da der Zweitwagen ja nicht etwa den Schadensfreiheitsrabatt des Erstwagens bekommt. Der Unterschied zu dem was Du zahlst dürfte nicht mehr so hoch sein.

Zum zweiten gibt es Versicherungen bei denen der Autohalter und Versicherungsnehmer sich verpflichtet, das Auto (von Inspektionsfahrten uä abgesehen) nur selber zu fahren. Es steht dann eine Vertragsstrafe auf einen Verstoß.

Nein, die Eltern können nicht beide Versicherungsnehmer sein, sondern nur ein Elter alleine, also Vater, Mutter oder gesetzlicher Lebengefährte/in.

Natürlich müssen dann alle Antragsangaben zu den zulässigen Fahrern stimmen, z. B. Fremde, Fahrpraxis, Abstellort, berufliche Nutzung etc. Dann muss man mal sehen, ob die Anmeldung über ein Elternteil wesentlich günstiger ist als Deine persönliche Anmeldung. 

Ich würde das mit der Versicherung direkt klären, und auch im Versicherungsvertrag explizit festhalten. Es geht ja darum, den Versicherungsschutz zu haben, bzw. dass die Versicherung im Zweifel nicht sagt: "Oh, davon wusste wir nichts, das widerspricht den Konditionen, dann zahlen wir nicht!" Wenn´s aber im Vertrag steht, kannst Du Dich im Zweifel darauf beziehen.

Hallo, auf Deutsch heißt es: von den Eltern eines Freundes.

Im Ruhrgebiet kann man auch sagen: von einem Freund seinen Eltern.

Es dürfte Versicherungen geben, die das machen. Ob aber dann irgendwann die Mitgabe des SFR klappt, wenn Ihr gar nicht verwandt seid, solltest Du auch überprüfen.

Viel Glück

Barmer