Auszahlung der Direktversicherung im Ausland nicht gesetzlich KV versichert - Rückkehr?

2 Antworten

Die Direktversicherung hat Dir also bekannt gegeben, dass der Bezug prinzipiell meldepflichtig ist. Insofern wäre es mir persönlich etwas unwohl damit, es nicht selbständig zu melden. Aber 18,8% zu sparen, wäre ja auch nicht schlecht.

Und als Pflichtversicherter bekommst Du ja keine Anfragen/Formulare zugeschickt. Im Gegensatz zu mir als freiwillig versicherter.

Insofern kann es natürlich sein, dass die GKV ab April gar keine Kenntnis erhält und falls doch, dass Dir kein Versäumnis angelastet werden kann. Das wird hier niemand wissen.

Ich habe übrigens meine private RV gemeldet, obwohl die RV nicht nach der KV gefragt hat. Aber bei mir war im jährlichen Formular der KV eine entsprechende Frage.

Kläre das doch bitte mit der KV oder Deinem Anwalt

Das ist einfach zu speziell für ein Laienforum!