Nachzahlung Krankenkassenbeitrag bei Direktversicherung?

5 Antworten

Die anderen Antworten waren sicherlich schon hilfreich. Daher nur noch meine Antworten auf diese Frage:

Wie also sollte man sich verhalten nach Abschluss einer Betrieblichen Renten Direktversicherung?

Welche Handlungsoptionen hättest Du denn? Du könntest mit der baV durch den AG Schluss machen und/oder selber zahlen.

Oder Du erarbeitest Dir so ein hohes Gehalt mit zusätzlicher Altersrentenzusage, dass allein durch die gesetzliche und diese betriebliche Altersrente Deine Bemessungsgrenze für die KV-Beiträge stets überschritten wird. Problem ist allerdings, dass heute niemand vorhersagen kann, wie hoch die Bemessungsgrenze in den nächsten Jahrzehnten sein wird.

Hallo,

während der Einzahlung der Direktversicherung spart man:

- Kranken- (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)

- Pflege- (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)

- Renten-  (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)

und Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)

- Lohnsteuer

- ggf. Kirchensteuer

und

- Solidaritätszuschlag

auf die eingezahlten Beiträge.

In der Auszahlungsphase zahlt man:

- Krankenversicherung (nur Rentner)

- Pflegeversicherung

- Lohnsteuer

- ggf. Kirchensteuer

und

- Solidaritätszuschlag

Als Rentner sind die Gesamteinkünfte meistens geringer, so dass auch der Steuersatz oft geringer ist. Ggf. gelten auch noch andere Steuererleichterungen.

Gruß

RHW

Inwiefern zahlst Du KV-Beiträge doppelt? Während der Beitragszeit werden doch keine Beiträge an die Krankenkasse für die Beiträge geleistet.

Wenn der AG die Beiträge zur Hälfte trägt, werden die 15% für die Krankenkasse doch noch soweit übrig sein, dass Dir aus der Versicherung ein Plus übrig bleibt. Insoweit wäre eine Beitragsfreistellung sinnlos, solange Du bei diesem AG beschäftigt bist.

Eine Idee (man möge mich korrigieren, wenn das nicht geht):

Wenn die Auszahlung in das Ende des Jahres fällt, in dem Du mit dem Arbeiten aufhörst, hast Du evtl. die Beitragsbemessungsgrenze bereits erreicht. Dann dürfte die Auszahlung nicht mehr KV--pflichtig sein.

Dann dürfte die Auszahlung nicht mehr KV--pflichtig sein.

Da kann ich Dich gleich korrigieren. Auch bei einer Einmalauszahlung haben die GKVs beschlossen 10 Jahre lang monatlich 1/120stel der Auszahlung der monatlichen Bemessungsgrundlage zuzurechnen. Nur wer während dieser Zeit über die GKV-Bemessungsgrenze kommt, zahlt keinen KV-Beitrag.

Nun gut, wer die 10 Jahre überlebt, zahlt anschließend keinen KV-Beitrag auf die Einmalauszahlung mehr.

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"Also hatt man dann praktisch den KV Beitrag zweimal bezahlt?"

Nein, wieso ?

"Sowas wird einem natürlich bei Vertragsabschluss nicht mitgeteilt."

Der Vermittler hätte es ansprechen sollen, nicht aber der Versicherer. Es ist schließlich gängiges Sozial- bzw. Steuerrecht.

"Lediglich durch Beitragsfreistellung ... lässt
sich eine Nachzahlung umgehen."

Nein, die Zahlung(en) sind nur geringer.

"Wie also sollte man sich verhalten nach Abschluss einer Betrieblichen Renten Direktversicherung?"

Wenn Dein Arbeitgeber die Hälfte bezahlt ist doch alles bestens. Du sparst ja auf Deinen Anteil die Steuer und die Sozialversicherungen.