Bonus Auszahlung im April

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Mein Arbeitsverhältnis wurde von meiner Seite zum 15.03.2012 gekündigt und die Bonuszahlung kam ende April mit Abrechnung und Lohnsteuerbescheinigung vom 01.04.2012 bis 30.04.2012

So wie du es schilderst, handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach Ausscheiden. In der Sozialversicherung gilt das Entstehungsprinzip. Der Bonus ist also dem Jahr 2011 zuzuordnen. Wird er mit der Entgeltabrechnung für den Monat April 2012 abgerechnet, sollte es SV-frei sein weil du für April keine Sozialversicherungstage mehr hast. Wurde der Bonus mit der Entgeltabrechnung für den Monat März abgerechnet, greift die Märzklausel noch und es muss bis zur Beitragsbemessungsgrenze noch verbeitragt werden. In welchem Monat muss der Bonus nun abgerechnet werden? Wird der Bonus in deiner Firma üblicherweise im April des Folgejahres ausbezahlt, muss das auch bei dir als ausgeschiedenem Arbeitnehmer so gemacht werden. Wird der Bonus üblicherweise vor April ausbezahlt, gilt das auch für dich, obwohl du bereits ausgeschieden bist. Also "es kommt darauf an" :-)