Auszahlung bei deutscher Bank?

1 Antwort

Da fragt man sich doch, was da alles fehlt bei dem Sachverhalt.

Der Vater ist also Alkoholiker. Nur wird man dadurch nicht automatisch geschäftsunfähig. Das überprüfen könnte ohnehin kein Bankangesteller, denn der ist kein Arzt. Solange der Vater nicht unter Betreuung steht und das der Bank bekannt ist, ist der ein ganz normaler Kunde.

Kunden können von ihren Konten Geld abheben. Das geht auch alleine mit Ausweis. Was soll daran ungewöhnlich sein?

Eine Kontovollmacht zu Gunsten einer dritten Person gewährt dem Bevollmächtigten Rechte. Aber, sie schränkt doch nicht das Recht des Kontoinhabers ein. Natürlich darf der weiter über sein Geld verfügen.

Andri123  14.06.2023, 08:43

Gesetzliche Betreuung reicht nicht mal, es muss auch ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet werden.

Eine andere Möglichkeit, den Vater zu schützen, sehe ich auch nicht. Dass er in einem lichten Moment die Girocard beim Kind deponiert hat, nützt halt nicht besonders viel.

Vielleicht könnte man eine Kreditkarte anschaffen und beim Kind deponieren (Guthaben am Monatsersten umbuchen, alle wichtigen Buchungen auf den ersten legen).

2