Außerhäusliches Arbeitszimmer?


20.10.2023, 21:19

Um klarzustellen ich möchte keinesfalls irgendetwas absetzen was nicht gerechtfertigt ist auch verlange ich von meinem Sohn keine Zahlungen für Nutzung oder sonstiges auch kein Büro Zubehör (schreibtisch ,etc.) soll abgesetzt werden. Es geht hier lediglich um eine mitbenutzung. Evtl. gibt ea ja eine andere Lösung.

3 Antworten

Ich nutze das Apartment ausschließlich als außerhäusliches Arbeitszimmer für mich persönlich.

Verstanden.

Da mein Sohn (der bei mir lebt) auch fast ausschließlich im Homeoffice arbeitet, stellt sich für mich die Frage, ob er ebenfalls ein Büro in einem separaten Zimmer in dem von mir gemieteten Apartment einrichten kann,

Da stellt sich die Frage, ob Du die Wohnung wirklich ausschließlich für Dein Büro nutzt, denn anscheinend scheint ja ein Raum frei zu sein.

Die einzige Version, die ich mir vorstellen kann, ist wie in meinem Büro. Ich habe 3 Schreibtische. Zwei sind genutzt von meiner Sekretärin und mir. der Dritte ist frei, weil der Nochpartner bereits in sein Homeoffice umgezogen ist. Trotzdem sind die Räumlichkeiten weiter voll für die Kanzlei genutzt. am freien Schreibtisch sitzt demnächst für ein paar Wochen eine Praktikantin, eventuell später mal eine Aushilfe.

Also wenn D'u sagst, dass das Appartment zu Deinem Betrieb gehört, dann lasse Deinen Sohn eben solange am freien Tisch sitzen, bis Du einen Mitarbeiter hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

"ob er ebenfalls ein Büro in einem separaten Zimmer in dem von mir gemieteten Apartment einrichten kann, ohne dies steuerlich geltend zu machen"

Sorry, sinnbefreite Frage!

Wen oder was interessiert das überhaupt, wenn Sohn eh nichts steuerlich gelten machen will!?!?!?

Wer soll das denn auch kontrollieren können?

Andri123  20.10.2023, 23:39

Das muss jeder selbst wissen, wie weit er mit sog. Kavaliersdelikten geht.

Wenn ich eine 2-Zimmer-Wohnung im selben Haus als "ausschliesslich selbst für meine eigene Arbeit genutzt" angebe und dafür 500,-€ als Betriebsausgaben absetze, obwohl jemand anders eines der beiden Zimmer nutzt, das wäre mir zu heiss. Und ist auch kein Kavaliersdelikt mehr.

Ich würde den Anteil des Kindes rausrechnen.

Und ja, ich muss keine Anschwärzungen von ehemaligen Freunden befürchten. Bis auf für die 3 Euro pro Jahr. Und ich würde vielleicht das Bügelbrett aus dem Arbeitszimmer nehmen, falls sich mal ein Betriebsprüfer zu mir verirren sollte.

1

Du setzt die Gesamtkosten der Wohnung ab? Dann sollte es auch nur dein Büro sein. Kein Gästebett und kein Sohn.