Zwei Tage die Woche Arbeit im Homeoffice - kann das Arbeitszimmer abgesetzt werden?

2 Antworten

Es gibt drei Varianten für das Arbeitszimmer im eigenen Heim:

  • Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, so können die Kosten voll steuerlich abgesetzt werden. Der Mittelpunkt liegt außer Haus, wenn man dort die Hauptsache der Tätigkeit ausführt, z.B. bei Lehr- oder Schulungstätigkeiten.

  • Ist das Arbeitszimmer angemietet oder wird es an den Arbeitgeber vermietet, so können die Kosten voll angesetzt werden.

  • In allen anderen Fällen können die Kosten bis zu 1.250 EUR p.a. angesetzt werden, wobei diverse Verfahren anhängig sind, dies zu überprüfen. Man kann mit Verweis darauf Einspruch gegen Bescheide einlegen, die die Höchstgrenze von 1.250 EUR umsetzen.

In die letzte Rubrik fällt auch der Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsplatz im Betrieb.

Für die Frage nach dem "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" wären also die zwei Tage Home Office ok, wenn in diesen zwei Tagen Deine eigentliche Arbeit verrichtet wird und in den restlichen drei nur beigeordnete oder untergeordnete Aufgaben außer Haus erledigt werden.

Beispiel: Du planst und koordinierst Projekte zuhause an den zwei Tagen Home Office, während die anderen drei in der Woche für Kunden- und Partnerbesuche dienen, um diese Ergebnisse zu präsentieren und diskutieren.

Oft kommt es bei der Anerkennung auf den genauen Wortlaut der Begründung für das Home Office und seinen steuerlichen Absetzungsumfang an. Man sollte also vorsichtig sein und nicht zu viel schreiben, sondern eher kurz und knapp unter Bezug auf den Sachverhalt eine Darstellung einreichen. Nachfragen wären dann zu prüfen.

Sofern auf der regulären Arbeitsstelle kein Büro zur Verfügung steht, ja.