Auskunft zur unbeschränkten Steuerpflicht?

1 Antwort

Es wird doch vermutlich das neue Wohnsitzland das Besteuerungsrecht haben. Das kann man nicht einfach selbst entscheiden, wo man steuerpflichtig ist.

Renten und Vermietungseinkünfte aus D werden i.d.R. in D versteuert, Einzelunternehmer ohne Wohnsitz oder Betriebsstätte in D nicht.

Und zu den deutschen GmbHs, die Dich bezahlen, mal andersrum: Wenn ich als deutscher Hersteller meine Waschmaschinen ausschliesslich an spanische Händler verkaufe, bin ich ja trotzdem nicht in Spanien steuerpflichtig.

Ein "Arbeitszimmer" bei den Eltern, die man alle 6 Wochen mal besucht, ist sicher keine Betriebsstätte.

AnneBell 
Fragesteller
 28.06.2023, 18:32

Danke sehr für Deine Antwort. Allerdings steht hier etwas anderes:

https://www.bdae.com/journal/1518-als-digitaler-nomade-im-ausland-arbeiten-freiheit-mit-verpflichtungen

Ist letzterer ein Unternehmen aus Deutschland, muss ein digitaler Nomade auch in Deutschland Steuern zahlen, egal in welchem Teil der Welt er sich beim Erbringen der Leistung aufhält. Ist der Kunde in einem EU-Staat ansässig, müssen die Nomaden die Umsatzsteuer auch im Ansässigkeitsstaat des Kunden abführen.

Dies habe ich an mehreren Stellen gefunden. Ist das nicht wahr oder verstehe ich es falsch?

Meine Arbeit wird ja in Deutschland verwertet, somit kann ich doch auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig sein?

Zudem bin ich reisend und melde mich nirgends an, somit habe ich keinen festen Wohnsitz mehr.

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