Ausbildung kündigen, was nun?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, Du wirst mit Kündigung des Ausbildungsvertrages - wenn Deine Eltern dem zustimmen - nicht weiter zur Berufsschule gehen müssen. Es sei denn, Du wirst auch die neue Ausbildung im gleichen Beruf absolvieren, dann könnte es sinnvoll sein, weiter die Berufsschule zu besuchen. Aber generell wird Dich der jetzige Ausbildungsbetrieb mit Ablauf der Kündigungsfrist auch in der Berufsschule abmelden. Du musst den neuen Ausbildungsvertrag allerdings bei der Familienkasse vorlegen, damit Deine Eltern weiter Kindergeld für Dich erhalten. Und Deine Eltern wiederum müssen der Krankenkasse melden, dass Du ab dem Ende des Vertrages und bis zum Beginn des neuen wieder familienversichert werden musst.

Das dürfte, insbesondere da du bereits einen neuen Ausbildungsvertrag sicher hast, kein unlösbares Problem darstellen.

Du bist minderjährig, daher bedarf es der Einwilligung der Eltern.

Für den weiteren Kindergeldanspruch muss zudem die Familienkasse über die Änderung des Ausbildungsverhältnisses informiert werden. Hier reicht es, eine Kopie des neuen Ausbildungsvertrages beizufügen. Da sich die beiden Ausbildungen innerhalb der 4 Monatsfrist bewegen, gibt es auch hier kein Problem.

Die Berufsschulfrage solltest du mit deinem neuen Ausbildungsbetrieb abklären.

Hier eine Antwort auf eine ähnliche Fragestellung:

https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi?fp.l=t&fp.d=83291

Vielen Danke für Ihre Antwort.

Heißt das jetzt wenn ich kündige, dass ich bis zum Beginn meiner neuen Ausbildung erstmal nicht weiter zur Schule muss?

LG

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@DenisS730

Siehe "..... Die Berufsschulfrage solltest du mit deinem neuen Ausbildungsbetrieb abklären...."

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@Gaenseliesel

Ja aber meine neue Ausbildung findet erst am 01.09 statt. Deswegen würde es mich interessieren ob ich rechtlich in der Pflicht bin wenn ich jetzt kündige zur Schule zu gehen oder bis zum Anfang der nächsten Ausbildung nicht zur Schule muss.

LG

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@DenisS730

In wie weit eine Freistellung von der Berufsschule für dich möglich ist hängt von dem jeweiligen Landesschulgesetz ab.

Ich vermute aber, da du mit 16.J. noch schulpflichtig bist, wirst du bei einem Ausbildungsabbruch weiterhin eine Schulklasse besuchen müssen. 🤷 In einigen Bundesländern gibt es dafür sogar extra Klassen.

Mein Tipp..... wende dich doch einfach an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und lass dich dort rechtssicher beraten.

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Kindergeld dürfte nicht das Problem sein . Der Fragesteller ist erst 16.

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