Natürlich geht das und es ist auch vollkommen üblich, dass man nach Ende des Studiums möglichst schnell einen Job beginnt. Die Überschneidungen zwischen beidem sind eher der Normalfall. Informiere Deine Krankenkasse darüber, damit die schon mal im Bilde sind, aber ansonsten: Leg los, viel Erfolg!

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Klingt fragwürdig, aber immerhin hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland und nicht irgendwo in der Südsee. Dass die sich ausschließlich über die Anwaltsgebühren finanzieren, kann ich mir schlecht vorstellen, denn die sind ja - wie die Inkassogebühren auch - in Deutschland gedeckelt. Das kann nur funktionieren wenn es sich bei denen um einen voll digitalisierten Prozess handelt. Wenn die Bedingungen für den Gläubiger jedoch zu stimmen scheinen und Du 1. Deine Forderung vollumfänglich behältst und 2. bei Misserfolg tatsächlich nicht selbst zur Kasse gebeten würdest, dann probiere es aus. Aber lies Dir die Bedingungen sehr genau durch, damit Du ganz sicher bist, dass Du in keinem der möglichen Ergebnis-Fälle selbst zur Kasse gebeten wirst - und sei es auch nur als Vorleistung für Gebühren, die am Ende der Schuldner zahlen müsste. Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich mir eher ein Inkasso-Unternehmen suchen, das meine Forderung für einen akzeptablen Preis aufkauft, damit ich zumindest einen Teil des Geldes bekomme und dann meine Ruhe hab.

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Du solltest auf jeden Fall mit dem Eigentümer sprechen - die SAGA ist ja keine Heuschrecke, sondern eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft der freien und Hansestadt Hamburg. D.h., es ist ihre originäre, durch Senat und Bürgerschaft beschlossene Aufgabe, Wohnraum auch für Menschen bereitzustellen, die durch Schufaeinträge oder andere Beeinträchtigungen am freien Markt Probleme bekämen, eine Wohnung zu mieten. Das trifft auf Dich zu, nach dem, was Du hier geschrieben hast. Und weil man Dich 1. kennt, und 2. Bestandsschutz vor Neuvermietung geht, wird man Dir die Wohnung weiter überlassen und einen entsprechenden Vertrag mit Dir schließen. Also: Vereinbare einen Gesprächstermin mit der zuständigen SAGA-Geschäftsstelle, schildere offen und ehrlich die Lage - Du wirst sehen, dass man Dir entgegenkommen wird.

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Aufpassen! Das geht nur wenn die Tätigkeiten von Deinem angemeldeten Gewerbe erfasst sind, Beispiel 1: Du bist Handelsvertreterin im Nebenberuf und willst darüber bspw. Rechnungen für Friseur-Dienstleistungen schreiben - das ist nicht zulässig, weil es ein handwerkliches Gewerbe ist. Beispiel 2: Du bist Handelsvertreterin und kaufst einen Container voller Gartenbänke ein, die Du einzeln an Endverbraucher mit Gewinn wieder verkaufst - das ist zulässig, denn es ist ebenfalls Handel. Ob Du also auch andere Dinge über Dein Handelsgewerbe abrechnen kannst, hängt davon ab, was diese anderen Dinge sind und ob sie von Deinem Gewerbe erfasst werden.

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Das ist praktisch immer ein Problem und weil es einen Versicherungspflicht gibt, muss halt auch irgendwer zahlen - im Zweifelsfall Du selbst. Du kannst mit Deiner Krankenkasse aber sicher darüber reden, die Forderung in zwei oder drei Raten zu zahlen wenn Dir das im ersten Moment zu viel ist. Wichtig ist nur, dass Du dich mit der KV auf einen Modus einigst, denn wenn Du ansonsten mit zwei Beiträgen im Rückstand bist und es keine Zahlungsvereinbarung gibt, dann ruht Dein Leistungsanspruch. Das solltest Du unbedingt vermeiden.

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Das ist ein zweischneidiges Schwert - generell würde ich auch erstmal einen freien Tag beantragen. Wenn man Dich nach dem Grund fragt, nenne einen anderen, aber nicht ein Vorstellungsgespräch. Denn dafür wird man Dir kaum freigeben wollen. Wenn das alles nicht funktioniert, dann lasse Dich für diesen Tag krankschreiben und nimm den Termin wahr.

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Im Idealfall suchst Du dir jemanden, der schon mehrere andere Mandanten betreut, die etwas ähnliches oder das gleiche machen wie Du. Meiner Erfahrung nach ist allzu oft das Problem, dass Kleinunternehmer oder Freiberufler sich an Steuerberater wenden, die sich in ihrer bisherigen Berufstätigkeit vor allem mit komplexen Fragestellungen international tätiger Unternehmen befasst haben. Das funktioniert dann ebenso wenig wie umgekehrt. Wenn ich aber als Freiberufler oder Kleinunternehmer jemanden beauftrage, der bereits langjährig andere Kleinunternehmer und Freiberufler vertritt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass die Entscheidung fachlich gut ist.

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Das ist halt ein Betrugsdelikt, sowas wie Scheckreiterei. Und Du kannst von Glück sagen, dass die Sparkasse Dich nur zum Gespräch geladen hat anstatt die Verbindung mit Dir umgehend zu kündigen, Beweise zu sichern und die Straftat anzuzeigen.

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Meines Wissens nach muss die erste Krankheit beendet sein und eine neue beginnen. Im Idealfall ist also mindestens ein Arbeits-/Urlaubstag zwischen beiden Erkrankungen. Dann beginnt die sechswöchige Frist für die Lohnfortzahlung erneut.

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Natürlich kann der bisher entleihende Betrieb Dich direkt anstellen. Im Idealfall nahtlos, so dass Du direkt von einem Arbeitsvertrag in den nächsten wechselst. Sperren oder ähnliches sind beim Wechsel von der Leiharbeit zur Festanstellung nicht statthaft soweit ich weiß. Wenn also eine Sperrklausel in Deinem Arbeitsvertrag steht, wird die sehr wahrscheinlich nicht zum Tragen kommen.

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Bei Kauf auf Rechnung werden die sicher eine Bonitätsprüfung machen. Die klärt aber nicht über Dein Einkommen auf, sondern nur darüber, ob Du Schulden hast. Falls ja, wirst Du nicht auf Rechnung kaufen können. Falls nein, sollte das kein Problem sein.

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Aus der Ferne lässt sich nicht beurteilen, ob es in Deiner Wohnung eigene Zähler gibt, aber davon sollte man ausgehen können. Das Heizverhalten der anderen Parteien im Haus hat keinen Einfluss auf Deinen Verbrauch. Nach den Infos aus Deinem Text (kaum Heizen, nur Warmwasserverbrauch, 39 qm und Einzelperson als Mieter) würde ich allerdings auf Abrechnungen für die letzten drei Jahre bestehen, denn die Wahrscheinlichkeit, dass Du Geld zurückbekommen wirst, würde ich als hoch einschätzen. Allerdings gilt dabei immer die Einschränkung, dass ich nur weiß, was Du geschrieben hast.

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Solange Du Deine Verbindlichkeiten regelmäßig begleichst bzw. die Bank das Minus auf Deinem Konto nicht mit einer Kontenkündigung fällig gestellt hat, gibt es kein Problem mit der Schufa. Sollte es allerdings schon zu Zahlungsausfällen gekommen sein, die über eine normale Mahnung hinausgingen, ist es durchaus möglich, dass es einen negativen Eintrag gibt, entweder bei der Schufa(ganz schlecht) oder einer der inzwischen zahlreichen anderen Auskunfteien wie Creditreform, Bürgel usw. (nicht ganz so katastrophal, aber auch mit Handlungsbedarf). Vermieter fordern im Regelfall nur eine Schufa-Selbstauskunft an, die aber nach allem, was Du beschreibst, sauber sein sollte.

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Du kannst mit einer Ausbildung bspw. zum Kaufmannn für Bürokommunikation durchaus als Angestellter bei einer Polizeibehörde arbeiten. Aber eben nicht direkt im polizeilich-hoheitlichen Bereich. Die Ausbildungsfrage kann ich Dir nicht beantworten, das ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die Bezahlung wird sich etwa im Bereich A9 für Angestellte des öffentlichen Dienstes bewegen, ein Sporttest ist für einen solchen Job sicher nicht nötig.

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Soweit diese Stunden tatsächlich in Deinem Zeugnis aufgeführt werden sollten, brauchst Du dir darüber keine Sorgen zu machen. Was Dir maximal passieren kann, ist, dass man Dich in einem der Bewerber- / Auswahlgespräche nach dem Grund der Fehlstunden fragt. Aber ehrlich gesagt glaube ich selbst das nicht.

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Du musst Deine Selbstständigkeit nach Polen verlegen, es sei denn, Du würdest hier eine GmbH oder ähnliches betreiben, also eine juristische Person. In diesem Falle könntest Du als Privatperson und Gesellschafter in ein anderes Land ziehen und Dein Unternehmen am alten Platz belassen. Wenn Du aber - wie die meisten Designer - freiberuflich tätig bist, dann handelt es sich bei der Selbstständigkeit nicht um eine eigene juristische Person und Du musst Dich auch beruflich ummelden.

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