Atriga Inkasso Mahnung über 100%?

2 Antworten

Du müsstest von Joyclub oder NetDebit eine Mahnung mit einer Frist bekommen haben.

Hast Du den geforderten Betrag nicht fristgerecht gezahlt, kann die Forderung an ein Inkassobüro weitergegeben und dort beigetrieben werden - inkl. Auslagen.

Dass dein Account aufgrund fehlgeschlagener Zahlung einstweilen gesperrt wurde, ist uninteressant und ändert an der Zahlungsverpflichtung nichts.

Mein Tipp: Zahl an das Inkassobüro.

Alarm67  03.02.2021, 15:53

Wenn im Vertrag feste Zahlungstermine vereinbart wurden, bedarf es noch nicht einmal einer Erinnerung/Mahnung.

Mit Ablauf des Termines befindet man sich dann bereits im Verzug!

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Frommwood  03.02.2021, 15:56
@Alarm67

War mir nicht sicher, ob vor Inkassobüro eine weitere Mahnung ergehen muss.

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TeddyTed 
Fragesteller
 03.02.2021, 16:44
@Alarm67

Ok aber die Frage ist, ist die Höhe der Forderung des Inkassoinstituts nicht zu hoch ? Wir reden von 40 Euro und die haben 80 in top ? OO

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TeddyTed 
Fragesteller
 03.02.2021, 19:09
@Frommwood

Danke schön ich habe mir das mal anguckt. Laut der Seite dürfen sie 58.50 an Gebühr nehmen ohne die Ausslagen. Auf dem Schreiben sind aber knappe 5 Euro mehr für die Mahngebühr aufgelistet. Ich glaube ich rufe da morgen mal an 🤔

Achja und vielen Vielen danke für die schnellen Antworten hier!

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Answer123  05.02.2021, 04:02
@Frommwood

Wie kommst du auf 83 €?

76,44 € sind bei einem Gebührensatz von 1,3 korrekt:

Gegenstandswert 49,-€ x Gebührensatz 1,3 + 20 % Teleko-Pauschale. Da der Gläubiger offensichtlich vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist die Umsatzsteuer kein erstattungsfähiger Schaden.

Vorsicht: Die von dir verlinkte Seite verwendet veraltete Daten. Anlage 2 RVG wurde zum 01.01.2021 geändert (BGBl. I 2020, S. 3254).

Im Oktober 2021 gibt es übrigens im Inkassorecht noch einige interessante Änderungen. Wenn dich das interessiert, schau mal ins BGBl. I, Seite 3320.

Einer Mahnung hat es hier nicht bedurft, wie Alarm67 schon korrekt ausgeführt hat. Durch die (mutmaßlich im Risikobereich des Schuldners) fehlgeschlagene Abbuchung des Rechnungsbetrages befindet sich der Fragesteller seit Fälligkeit der Forderung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Damit dürfte die Einschaltung des Inkassobüros grundsätzlich rechtmäßig gewesen sein.

Fraglich ist aber die Höhe der Inkassoforderung hinsichtlich des zugrunde gelegten Gebührensatz. Grundsätzlich könnte man hier nämlich wieder ein standardisiertes Masseninkasso und damit einen Gebührensatz von 0,3 gemäß 2301 VV RVG unterstellen. Ich verweise dazu nochmal auf das BGH Urteil vom 14.03.2019, 4 StR 426/18 (PDF).

Auch über die Mahnkosten könnte man diskutieren. Bei einer E-Mail Mahnung dürften hier höchstens 2,50 € angemessen sein, ich würde eher in den Bereich 1,00 € bis 1,50 € gehen.

Anrufen ist übrigens eine Todsünde bei Verhandlungen mit Inkassobüros.

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Zu spät gekündigt, ist nun mal zu spät!

Ob nun eine Minute, ein Tag, eine Woche, ..... Latte!

Verträge/Fristen sind von BEIDEN Seiten einzuhalten, auch VON DIR.

Und da Du dich bereits im Verzug befindest, hast Du auch die Verzugskosten zu tragen (Anwalt/Inkasso).

Und der Anbieter darf, solange Du nicht bezahlst, von seinem Rückbehaltungsrecht gebrauch machen, was er durch die Sperrung auch macht.

Du brauchst nicht so laut aufschreien, denn nicht der Anbieter hat was verkehrt gemacht, nein DU!