Arbeitsamt-Sperre, Kindergeld Anspruch und Krankenversicherung?
Hallo,
Ich bin Momentan 19 Jahre alt, Privat Familienversichert, und habe letztes Jahr im Juli meine 1. Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Da ich in meinem erlernten Beruf keine Aussichten auf eine Arbeitsstelle habe, werde ich zum September hin eine neue Ausbildung beginnen.
Ich bin seit meinem Abschluss (bis auf 1,5 Monate bei Amazon) beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet, beziehe aber darüber keine Leistungen, da ich noch nicht lange genug gearbeitet habe. (Meine Ausbildung war Schulisch)
Jetzt stehe ich vor folgendem Problem: Um bei meiner Privaten Familienversicherung versichert zu sein setzt diese einen Kindergeld-Bescheid voraus, während das Amt von dem Ich Kindergeld beziehe eine Arbeitssuchend-Meldung vom Arbeitsamt voraussetzt. Da ich mich zu beginn des Jahres verstärkt darum bemüht habe eine neue Ausbildungsstelle zu finden habe ich meine vom Arbeitsamt auferlegten Bemühungen eine Aushilfsstelle zu finden etwas zurückgestellt. Nun wird mir seitens des Arbeitsamtes gedroht, eine Zwölf-wöchige Sperre (also kein Arbeitslosengeld, welches ich sowieso nicht bekomme, sowie keine Arbeitssuchend-Meldung für Kindergeld, ergo keine Krankenversicherung) über mich zu verhängen, sollte ich nicht den 1. Arbeitsvertrag für eine Aushilfsstelle (egal welche Konditionen) unterschreiben.
Mir ist bewusst das das Arbeitsamt eine solche Sperre verhängen kann und zeit weilen damit auch ziemlich voreilig ist, aber können sie mir damit auch die Krankenversicherung streichen?
Hoffe jemand kann mir helfen, da ich momentan von allen Seiten unterschiedliche Meinungen zu dem Thema bekomme.
Mit freundlichen Grüßen Ben K.
5 Antworten

"habe ich meine vom Arbeitsamt auferlegten Bemühungen eine Aushilfsstelle zu finden etwas zurückgestellt."
Darin liegt der Hund begraben, denn Du hast die Dir auferlegten Pflichten nicht erfüllt und somit kann das Amt für Arbeit reagieren wie angedroht.

Hallo, privat familienversichert gibt es nicht. In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Dabei ist der Status herzlich egal.
Ich vermute, es geht um die Beihilfe über ein Elternteil. Die gibt es analog zum Kindergeld nur, wenn man in einer Ausbildung ist oder mind. auf eine wartet. Oder Arbeit sucht.
Wie dann aber auch noch Kindergeld mit reinkommt (das im übrigen grundsätzlich den Eltern zusteht), wäre noch zu erläutern.
Viel Glück
Barmer

Um Ü18 Kindergeld zubekommen, bzw. natürlich die Eltern, gibt es einige Möglichkeiten.
Nicht nur arbeitslos gemeldet (bis Ende 21.Lj.) bedeutet Kindergeld sondern auch ausbildungssuchend sein (Nachweise erforderlich) bis Ende 25.Lj. Den Nachweis muß man der Familienkasse gegenüber führen.
Und der Vollständigkeit halber: Kindergeld wird für Kinder in Ausbildung (Schule, Beruf, Studium und auch FSJ) bis zum Ende des 25.Lj. gezahlt und in einer Übergangsfrist von bis zu 4 Monaten zw. Ausbildungsabschnitten.
Kindergeld wird in 1. 2. 3 und weiteren Ausbildungen gezahlt.
Wenn bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde, gibt es die sogenannte "kindergeldschädliche Beschäftigung". Das wäre, wenn du neben der Ausbildung mehr wie 20 Wochenstd. arbeiten würdest oder eben auch während der Ausbildungssuche. Aber, lieber 1200,- netto verdienen und dafür auf 190.- Kindergeld verzichten.
So wie ich es sehe, du beziehst keine Leistung vom AA, die Krankenkasse bezahlt auch nicht das AA und welchen Sinn macht eine Sperre?
Wenn du aber Leistung vom AA oder so beziehst, ja dann, sieht das anders aus.

@benkra,
dein Text ist irreführend.
Bitte um Info, wie du zur Zeit krankenversichert bist.
In der GKV mit eigenem KV-Beitrag ?
In der GKV bei den Eltern in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert ?
Oder in der PKV mit eigenen Tarifen versichert ?

Hallo,
ist ein Elternteil Beamter und besteht daher über diesen ein Beihilfeanspruch?
Gruß
RHW