Arbeitsamt-Sperre, Kindergeld Anspruch und Krankenversicherung?

5 Antworten

"habe ich meine vom Arbeitsamt auferlegten Bemühungen eine Aushilfsstelle zu finden etwas zurückgestellt."

Darin liegt der Hund begraben, denn Du hast die Dir auferlegten Pflichten nicht erfüllt und somit kann das Amt für Arbeit reagieren wie angedroht.

Hallo, privat familienversichert gibt es nicht. In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Dabei ist der Status herzlich egal.

Ich vermute, es geht um die Beihilfe über ein Elternteil. Die gibt es analog zum Kindergeld nur, wenn man in einer Ausbildung ist oder mind. auf eine wartet. Oder Arbeit sucht.

Wie dann aber auch noch Kindergeld mit reinkommt (das im übrigen grundsätzlich den Eltern zusteht), wäre noch zu erläutern.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 30 Jahre in der PKV gearbeitet

Um Ü18 Kindergeld zubekommen, bzw. natürlich die Eltern, gibt es einige Möglichkeiten.

Nicht nur arbeitslos gemeldet (bis Ende 21.Lj.) bedeutet Kindergeld sondern auch ausbildungssuchend sein (Nachweise erforderlich) bis Ende 25.Lj. Den Nachweis muß man der Familienkasse gegenüber führen.

Und der Vollständigkeit halber: Kindergeld wird für Kinder in Ausbildung (Schule, Beruf, Studium und auch FSJ) bis zum Ende des 25.Lj. gezahlt und  in einer Übergangsfrist von bis zu 4 Monaten zw. Ausbildungsabschnitten.

Kindergeld wird in 1. 2. 3 und weiteren Ausbildungen gezahlt.

Wenn bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde, gibt es die sogenannte "kindergeldschädliche Beschäftigung". Das wäre, wenn du neben der Ausbildung mehr wie 20 Wochenstd. arbeiten würdest oder eben auch während der Ausbildungssuche. Aber, lieber 1200,- netto verdienen und dafür auf 190.- Kindergeld verzichten.

So wie ich es sehe, du beziehst keine Leistung vom AA, die Krankenkasse bezahlt auch nicht das AA und welchen Sinn macht eine Sperre?

Wenn du aber Leistung vom AA oder so beziehst, ja dann, sieht das anders aus.

@benkra,

dein Text ist irreführend.

Bitte um Info, wie du zur Zeit krankenversichert bist.

In der GKV mit eigenem KV-Beitrag ?

In der GKV bei den Eltern in der Familienversicherung beitragsfrei  mitversichert ?

Oder in der PKV mit eigenen Tarifen versichert ?

Hallo,

ist ein Elternteil Beamter und besteht daher über diesen ein Beihilfeanspruch?

Gruß

RHW