Arbeitgeber kommt einfach ohne Ankündigung in die mir zur Verfügung gestellte Firmenwohnung rein?
Ich habe eine Stelle angetreten und habe von meinem Arbeitgeber auch eine Wohnung zur Verfügung gestellt bekommen.
Während ich arbeiten war ist er einfach ohne Ankündigung in die Wohnung rein gegangen.
Und als ich Ihn gefragt habe konnte er mir nicht versichern das das nicht nochmal passieren wird.
Es besteht kein Mietvertrag.
Was für Rechte habe ich könnte ich meinen Arbeitgeber verklagen ?
4 Antworten

Die Wohnung wurde trotzdem vermietet. Vermutlich steht dazu was im Arbeitsvertrag. Ansonsten mündlich. Der Arbeitgeber muss die Miete bei der Lohnsteuer und bei den Abzügen für die Krankenkasse und Rentenkasse berücksichtigen. Du wirst das in der Lohnsteuerabrechnung sehen.
Als Mieter/in hast Du das Recht, das Schloss auszutauschen. Ich würde das dem Arbeitgeber mitteilen, dass Du ein eigenes Schloss einsetzt (geht ganz einfach, der Zylinder muss nur passen.)
Das mit der Klage oder Strafanzeige würde ich nicht machen. Er ist schließlich Dein Arbeitgeber und Du willst den Job behalten.

Es besteht kein Mietvertrag.
Mit Überlassung der Wohnungsschlüssel für Zeitraum X besteht selbstverständlich ein mündlicher!! Vertrag - mit allen Rechten und Pflichten der Beteiligten .
Einfache Lösung - tausche während der Zeit Deines dort Wohnens das Wohnungstürschloss aus ( das musst Du dem Vermieter nicht einmal mitteilen ) - und schon ist das Thema erledigt.

Sofern kein Rechtfertigungsgrund bestand, hat sich der AG dem Grunde nach strafbar gemacht (§ 123 StGB).
Wenn du deinen AG allerdings wegen anzeigen oder verklagen willst, solltest du dir vorher einen neuen Job und eine neue Wohnung suchen.
Es besteht kein Mietvertrag.
Doch. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist ein Mietvertrag, die Zahlung von Miete ist hier auch nicht zwingend notwendig, um einen MV anzunehmen.

Du könntest auf Unterlassung klagen, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass weitere Beeinträchtigungen zu befürchten sind.
Oder du tauscht das Schloss aus. Das wird der AG zwar nicht gut finden, kurzfristig wird er aber nichts dagegen tun können.
Aber nochmal: Wenn du es auf die harte Tour probierst, wird der AG dich vermutlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor die Tür setzen. Das sollte dir auf jeden Fall bewusst sein. Eine gütliche Einigung wäre möglicherweise sinnvoller...

Und als ich Ihn gefragt habe konnte er mir nicht versichern das das nicht nochmal passieren wird.
Warum nicht? Wie hat der AG denn das Betreten der Wohnung begründet? Warum kann er das zukünftig nicht ausschließen? Wird die Wohnung nur von dir alleine genutzt, oder werden dort ggf. noch andere Arbeitnehmer untergebracht?
Die Wohnung wird dir ja vermutlich nicht völlig unentgeltlich überlassen sein? Auch wenn ihr keinen schriftlichen Mietvertrag geschlossen habt, dürfte es vermutlich dennoch einen zumindest mündlichen Vertrag geben…
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Denkst du es würde es bringen ihn zu verklagen ? Also würde man damit durchkommen oder wäre es eher sinnlos?