Arbeitgeber ändert Lohnsteuerklasse ohne Ankündigung?

5 Antworten

Danke erst mal für die Antworten, mein AG hat von sich aus die Steuerklasse geändert,opwohl ich diese noch nicht haben ändern lassen.Er hat von Januar bis August einfach die Steuerklasse 1 rückwirkend neu berechnet. Und meinen Lohn von 1700 Euro damit verrechnet ,so das keine Auszahlung zustande kommt. Und ich jetzt nicht weiß wie ich mein Lebensunterhalt bestreiten soll.Desweiteren mache ich eine Pivatinsollvend ,was mich ja auch Schütz? Denke ich mal.was mir jetzt auch aufgefallen ist,auf mein Lohnzettel für August habe ich eine Lohnpfendung von 160 Euro,er muss mir das doch sagen.? Ich bin verzweigelt,was soll das ..

Du könntest versuchen, ein Überbrückungsdarlehen beim jobcenter zu bekommen. Oder einen Vorschuß beim Arbeitgeber.

Das Insolvenzverfahren schützt Dich nicht vor der Lohnsteuerzahlung durch den AG, ich denke, das war korrekt. Eigentlich hätte eben zum 1.1.17 die Steuerklasse geändert werden müssen. Evtl. hat Deine Ex jetzt einen job angenommen und dadurch ist es aufgefallen.

Eine Lohnpfändung aus “alten“ Forderungen darf eig. nicht stattfinden, in dem Fall solltest Du mit Deinem Insolvenzverwalter sprechen.

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Hallo Michael
meiner Meinung nach kann der Arbeitgeber Deine Lohnsteuerklasse nicht einfach  so von sich aus ändern. Das ist eine Sache zwischen Dir und dem Finanzamt. So, wie ich das sehe, läuft da Einiges schief. Ich würde Dir auf jeden Fall raten, auch bezüglich der seltsamen Verhaltensweisen des AG, einen Anwalt hinzu zu ziehen. Der kennt sich aus, kann Dich beraten und  kümmert sich um Dich. Das kostet nicht die Welt, lohnt sich aber auf jeden Fall.
Ich wünsche Dir viel Glück!

Liebe Bellamia, einen Anwalt einzuschalten ist nur Kosten verursachend, denn der Arbeitgeber hat sich nicht seltsam verhalten. Wenn er die Elstamdaten vom Finanzamt abruft, wird ihm die Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers mitgeteilt und er hat sich bei seiner Lohnabrechnung daran zu halten.

Soviel zu Deinem Rat.

Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall alleine für diese Situation verantwortlich. Er kann jetzt höchstens den Arbeitgeber um einen angemessenene Vorschuß bitten, um nicht mittellos dazustehen.

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@Snooopy155

Hallo snooopy155, danke für Deine Antwort. Da hatte ich mehr so ein Bauchgefühl. Du hast Recht. ist mir im Nachhinein selbst komisch vorgekommen, da ich immer die besten Arbeitgeber der Welt hatte und nie mit dem Problem konfrontiert wurde. Schaun wir mal, wie die Sache dann nun weitergeht.

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Hallo,

zum 31.12.2016 bestand die Verpflichtung, das Finanzamt über die Trennung zu informieren:

https://www.scheidung.org/steuerklassenwechsel/

-> Abschnitt " Der Steuerklassenwechsel nach Ablauf des Jahres der Trennung"

Wegen der neuen (getrennten) Adresse hat das Finanzamt von der Trennung erfahren. Daraufhin hat das Finanzamt die Steuerklasse geändert. Diese geänderte Steuerklasse hat der Arbeitgeber zu beachten. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer nicht zu informieren, das der Arbeitgeber über die zugrunde liegende Veränderung (z. B. Heirat, Scheidung, Trennung, Nachwuchs, Kirchenaustritt/-eintritt) bereits Bescheid weiß.

Bei wesentlichen Änderungen (z.B. Trennung) sollte man sich immer beim Finanzamt erkundigen, welche Auswirkungen das hat.

Gruß

RHW

Wenn man ohne Partner lebt, beim Jobcenter schriftlich Arbeitslosengeld II beantragen. Wenn das Netto in dem Monat so gering ist, besteht zumindest auf ein Darlehen vom Jobcenter Anspruch. Entscheidend ist aber der Antragsmonat und welche Zahlungen in diesem Monat netto eingehen (unabhängig von Lohnpfändungen). Wegen der Lohnpfändung für August bei einer Schuldnerberatungsstelle informieren.

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Warum sollte der Steuerklassenwechsel angekündigt werden?

Durch Deine Trennung hast Du ja gewusst, dass das so kommen wird.

Dass Du deswegen kein Geld hast, verstehe ich nicht. Schließlich "frisst" die Steuer nicht den gesamten Lohn.

Das solltest Du erklären.

Wenn rückwirkend für 8 Monate (wie der Fragesteller schreibt), vermeintlich zu wenig gezahlte Lohnsteuer durch Wechsel von LstKl 3 auf 1, mit dem Nettolohnanspruch eines Monats verrechnet wird, dann schon.

Kurzer Test im Brutto-Netto-Rechner bei einem angenommenen Bruttogehalt von 3.000 € hat ergeben, dass tatsächlich das Nettogehalt für 08/17 nicht ausreicht um die Lohnsteuerverrechnung von 8 Monaten auszugleichen.

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Hallo THW,Danke für die Beantwortung. Ich bin aber erst seit dem 01.6.2017 in meiner neuen Wohnung gemeldet,bis dahin war ich noch bei der alten Adresse gemeldet. Hallo Birgi123 Danke für den Tipp.