V-Scheck Annahme Verweigerung der Bank?

5 Antworten

Hallo,

hm.....selbst wenn an der Bonität des Absenders gezweifelt wird, müsste zumindest diese Begründung zu erwarten sein und die Gutschrift mit zusätzlichen Vermerk Auszahlung "NACH EINGANG" vorerst annehmen. 

Wenn die Bank die Annahme des V- Schecks weiterhin ohne Angabe von Gründen verweigert, Konto kündigen !

Zuvor alternative Bank kontaktieren !

Ihr habt ganz sicher keine Schadensersatzforderungen, wenn ihr euch den Grund für die Nicht-Einlösung nicht schriftlich geben lasst.

Ein Scheck über mehrere Mio. aus dem Ausland ist in jedem Unternehmen - auch in der nicht zu großen Bank - Chefsache. Eine negative Auskunft des Mitarbeiters wird dein Unternehmen vermutlich auch nicht mit "ist in Ordnung" abgetan haben, oder?

Die Bank wird sich über Regressansprüche bei unbegründeter Nichteinlösung im klaren sein, also wird es einen Grund geben. Erst wenn ihr den habt, kann er beseitigt werden - oder nicht.

Und im Vertrag wurde tatsächlich die unübliche Scheckzahlung statt wireless money transfer vereinbart?

Ein Scheck ist nicht bezogen auf Euer Unternehmen, sondern allensfalls ausgestellt auf Euer Unternehmen und bezogen auf eine Bank. Die Commerzbank müsste dann die Korrespondenzbank der ägyptischen Bank sein, damit sie den Scheck prüfen und verifizieren kann.

Die Sache kann für die Commerzbank-Filiale in Delmenhorst nicht koscher sein.

Der Scheck ist ausgestellt auf das Unternehmen, die Comba ist in Ägypten vertreten und teilte mündl. mit, dass es bis zu 70 Tagen dauert dass die Wertstellung erfolgt. Wir haben dies zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

Weiterhin hat die Bank Kosten bis zu 10T € in Aussicht gestellt und vorhandenes Guthaben verlangt

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@ACLLtd

Eure Geschäftsbank ist also auch die Commerzbank oder? Die Commerzbank hat ausreichend Auslandserfahrung - auch im Umgang mit Scheckzahlungen aus dem Ausland. Sie wird bestimmt solche Zahlungen gewissenhaft prüfen.

Die Kosten betragen (ziemlich bankeneinheitlich) 1,5 Promille (= 0,15 %) vom Zahlungsbetrag und sind mangels gesonderter Vereinbarung nicht gedeckelt. Die Kosten von bis zu 10T € sind also nachvollziehbar und schlecht nachverhandel bar. Übrigens ist es kostenegal, ob Scheck- oder Überweisungszahlung. Die Dauer des Gutschriftsvorbehaltes ist beim Scheck störend.

Die Commerzbank in Ägypten ist wirklich nur eine Repräsentanz, denn sie darf mangels einer örtlichen Banklizenz keine Geldgeschäfte betreiben.

Irgendwie seid Ihr bei der Geschäftsanbahnung nicht gründlich beraten worden. Besonders unglücklich könnte es werden, wenn liefervertraglich der Scheckerhalt bereits als Zahlungserfüllung (mit Eingangsvorbehalt) gewertet wird und damit vielleicht andere geschäftsbezogene Aktivitäten ausgelöst werden, obwohl der Firma der vorbehaltlose Zahlungseingang fehlt.

Mich wundert auch, dass in diesem Zusammenhang Eurerseits keine Anzahlungs-/Erfüllungsbankgarantie zustellen war, die weitere Risikoaspekte für Euch und die garantiegebende Bank eröffnet.

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Kann es sein, das das ausstellende Unternehmen in Ägypten auf einer Sanktionsliste der USA steht? Wer ist Eigentümer des Ausstellenden Unternehmens? Steht der auf irgendeiner Sanktionsliste?

keine Sanktion weder gegen Bank noch Aussteller bekannt

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"ohne Begründung" - nicht glaubhaft.

Ich zitiere den Bank Mitarbeiter:wir nehmen den Scheck nicht an. Eine Begründung geben wir nicht.

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