Darf der Vermieter den Gemeinschaftsgarten verkleinern?
Bei meinem Einzug in ein Mehrparteienhaus gab es einen gemeinschaftlich genutzten Garten, den die Mieter nutzen durften. Nun hat der Vermieter einen Teil des Gartens abgezäunt und diesen seinem Sohn, der in der EG-Wohnung wohnt, allein zur Verfügung gestellt. Für die restlichen Mieter steht nur noch ein erheblich kleinerer Teil des Gartens zur Nutzung zur Verfügung. Darf er das - und wenn ja/nein, auf welcher Rechtsgrundlage?
2 Antworten
Bei meinem Einzug in ein Mehrparteienhaus gab es einen gemeinschaftlich genutzten Garten, den die Mieter nutzen durften.
Und diese gemeinschaftliche Nutzung wurde Euch via Mietvertrag ( schriftlich ) zugesichert?
Wenn ihr dafür keine Miete bezahlt, diesen lediglich unentgeltlich mitnutzen dürft, ja, dann darf der Vermieter mit seinem Eigentum machen, was er will.
Den Gemeinschaftsgarten also auch verkleinern.
Ja, aber da steht nicht drin, wie groß der Anteil in qm ist.