Darf der Vermieter den Gemeinschaftsgarten verkleinern?

2 Antworten

Bei meinem Einzug in ein Mehrparteienhaus gab es einen gemeinschaftlich genutzten Garten, den die Mieter nutzen durften.

Und diese gemeinschaftliche Nutzung wurde Euch via Mietvertrag ( schriftlich ) zugesichert?

Ja, aber da steht nicht drin, wie groß der Anteil in qm ist.

0
@Georg564

Aber wie ist diese Gartennutzung konkret formuliert?

0
@wilees

Ein Kreuzchen unter "Garten - zur Mitbenutzung" gesetzt. Mehr nicht.

0
@Georg564

Also ist keinesfalls vom kompletten Garten die Rede - sprich der Vermieter kann eine ( große ) Teil für den Sohn abteilen.

0

Wenn ihr dafür keine Miete bezahlt, diesen lediglich unentgeltlich mitnutzen dürft, ja, dann darf der Vermieter mit seinem Eigentum machen, was er will.

Den Gemeinschaftsgarten also auch verkleinern.