Arbeite Vollzeit, möchte Teilzeit+Gewerbe.

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Solange das Nebengewerbe unter 20 Stunden ist, also von Untergerodneter Bedeuten gegenüber dem Hauptjob, ist es frei. Betrifft ohnehin nur die Krankenversicherung, denn RV Pflicht für selbständige gibt es (abgesehen von ein paar Berufsgruppen) nciht.