Steuererklärung: Mehrere Beschäftigungsarten in einem Jahr. Was muss ich angeben?

Hallo!

Wie verhält es sich, wenn man in einem Jahr zuerst eine geringfügige Beschäftigung (6 Monate neben dem Studium) und später eine Vollzeittätigkeit hatte (3 Monate ab Ende des Studiums)?

Das Problem liegt hier: Es ist nicht klar, ob bei der geringfügigen Beschäftigung (400 Euro mtl.) Lohnsteuer pauschal vom Arbeitgeber abgeführt wurde. Im Anschluss an die geringfügige Beschäftigung hat der AG eine Lohnsteuerbescheinigung versandt, was darauf hindeutet, dass noch keine Lohnsteuer abgeführt wurde (Es steht auch drauf, dass 0 Euro LSt einbehalten wurden). Muss diese Beschäftigung jetzt in der Steuererklärung mit angegeben werden? Und was hat das für Konsequenzen? Soweit ich das beim Durchforsten des Internets verstanden habe, keine. Zumindest solange der Lohn unter einem Wert von 8xxx Euro jährlich liegt.

Durch die dreimonatige Vollzeitbeschäftigung am Ende des Jahres wird dieser Wert jedoch überschritten, wenn man alle Einkünfte aus den beiden Beschäftigungen zusammenrechnet. Muss man jetzt damit rechnen, dass man Lohnsteuer für die geringfügige Beschäftigung nachzahlen muss? Oder kann man das so nicht zusammenrechnen? Für die Vollzeittätigkeit wird ja ordnungsgemäß Lst. einbehalten.

Der Grund für die Steuererklärung ist eigentlich nur, Fahrtkosten für die Vollzeitbeschäftigung geltend zu machen. Bzw. wird einem ja überall geraten eine Steuererklärung zu machen, wenn man nur einen Teil des Jahres einer Tätigkeit nachgegangen ist. Kann die Angabe über die geringfügige Beschäftigung einfach weggelassen werden?

Vielen Dank für die Mithilfe an der Lösung des Problems!

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