Anzahlung Makler zurückverlangen

2 Antworten

Die Gebühr ist rechtswidrig.

Aber Deine Erwartungshaltung an den Energiepass ist zu überprüfen. Der Energiepass kann sinnvollerweise nur für das Gebäude und nicht für die Wohnung ausgestellt werden. Über den energetischen Gebäudezustand kannst Du Dir bei der Besichtigung selber oder mit einem Fachmann selber schnell ein Bild machen, notfalls auch mit Hilfe der Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre. Viel wichtiger für Dich ist ferner ein Einblick in WEG-Protokolle, um mögliche Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben/-pläne zu erfahren.

Die Gebühr ist rechtswidrig - du solltest sie zurückverlangen. Hoffentlich bist du rechtsschutzversichert. Es wird dir aber auch eine Verbraucherzentrale helfen.