Anlage Kap?

3 Antworten

Die Frage ist etwas "sparsam."

Worum geht es? Was soll erreicht werden?

Wenn Du mit:

 Kann ich Anlage KAP für 2012  jetzt noch rückwirkend einreichen?

gemeint ist, dass Du die Veranlagung 2012 mit einer Steuerrerklärung bereits abgehandelt hattest, dann hat @Impaqct zweifellos Recht, Du kannst es nachreichen.

Aber es wird keine Auswirkung mehr haben, weil die Veranlagung 2012 rechtskräftig sein wird.

Wenn Du für 2012 keine Erklärung eingereicht hattest, kannst Du es einreichen, aber wenn es eine Antragsveranlagung ist, um Geld zurück zu bekommen, so geht das ebenso schief, denn die ist nur 4 Jahre Rückwirkend möglich (2013-2016).

Innerhlab einer Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags ist es 7 Jahre Rückwirkend möglich.

Und wenn Du 2012 Kapitaleinkünfte ohne Kapitalertragsteuerabzug "vergessen" haben solltest, natürlich auch.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Worum geht es denn? Eine Selbstanzeige?

Natürlich, wer oder was sollte Dich hindern.