Müssen Stromverluste (4500kwh/Jahr bei 20 Pachtgärten) im Kleingartenverein von den Parzellenpächtern ausgeglichen werden?

1 Antwort

Allein aus nachbarschaftlicher Fairness ..... ich würde die Differenzzahlung für 2021 noch ein letztes Mal, da ihr bis Ende des Jahres noch gemeinschaftlich Abnehmer gewesen seid, hinnehmen.

Wie es in dieser Angelegenheit weiter gehen soll, solltest du mit dem Vorstand des Kleingarten Vereins klären und dies noch vor der neuen Gartensaison 2022 !