ALG1. Sperre durch neuen Job umgehen?

3 Antworten

Bei einer selbstverschuldetem Arbeitsverlust(Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag, Benehmen, das eine Fristlose Kündigung durch den AG zur folge hat) bekommt man eine 12 Wochen ALG Sperre, sowie 1 als auch 2. ggf. kann Bürgergeld als Darlehen gezahlt werden. Das Betrifft auch die KK, allerdings gibt es bei der KK eine Übergangsfrist von 4 Wochen, bevor diese Forderungen stellt.

Also kurz gesagt, die Zeit zwischen 09.7. und 01.08. musst du aus deinem Ersparten Finanzieren.

Eine Möglichkeit wäre, später zu kündigen und den Resturlaub dazu zu verwenden. Ansonsten musst du dir die einkommensfreie Zeit leisten können. ALG1 gibt es nicht in diesem Fall.

Immer die gleiche Frage - Du wirst eine Sperre bekommen und das ist Tatsache. Fakt ist auch, daß die Sperre durch nichts zu umgehen ist, egal wie Deine Ausrede ist.