Eidesstattliche Versicherung umgehen?

6 Antworten

Eine Chance gibt es immer - wie groß diese ist, hängt aber einzig und allein von den Gläubigern ab, die kennst aber nur Du.

Allerdings: Wie gehen

"Bei mir ist nichts zu holen."

und

"Gerne möchte ich denen eine Ratenzahlung von je 50€ im Monat ab den 01.04. anbieten."

zusammen?

Das "bei mir ist nichts zu holen" war ehr auf das materielle bezogen, da ich kein Auto oder anderes "großes" Eigentum habe. Ich fahre Fahrrad, lebe in einer kleinen Wohnung zur Miete und habe eine 10 Jahre alten Fernseher. Und da bereits ja schon mein Lohn gepfändet wird, ist da auch nicht mehr viel zu holen.

Ich bin mir halt unsicher was passiert, wenn ich diese Versicherung ablege. Es ist ja so, dass der Lohn nicht weiter gepfändet werden kann und ich eben nichts habe, was wertvoll ist außer vielleicht mein iPhone 10.

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@Hilflos434

Das ist wohl immer auf das Materielle bezogen. Wovon möchtest Du denn die Raten von 100 €/Monat bezahlen, wenn Du bereits jetzt nur noch über den Freibetrag verfügen kannst? Eine Ratenzahlung anzubieten, die man gar nicht leisten kann, ist keine gute Idee.

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@Eifelia

Naja, ich lebe alleine und habe nach Abzügen von Miete etc. noch ca. 400€ zur Verfügung. Das wird natürlich kein vergnügen, allerdings glaube ich dass ich auch mit 300€ über die Runden komme.

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@Hilflos434

Da passiert nichts. Deine Schufa ist ohnehin ruiniert und die PI wird auch erst 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung ausgetragen. Behalt Dein Geld lieber für die nächste Fahrradreparatur oder den nächsten Fernseher oder die Zuzahlung fürs Krankenhaus. Du wirst ja die nächsten 3 Jahre nicht mehr als den unpfändbaren Betrag zur Verfügung haben.

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Wenn Du sowieso in die Privatinsolvenz gehst, sind die 50,- Euro Rate, die Du anbieten willst, nur rausgeworfenes Geld.

Gib die Vermögensauskunft ab, dann hast Du Ruhe und kannst schon mal alle Unterlagen für die Privatinsolvenz zusammen tragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du willst den Gläubigern jetzt eine monatliche Rate anbieten?.
Ich denke das wirst du auf taube Ohren stoßen da schon alles beim Gerichtsvollzieher liegt und dieser die Interessen der Gläubiger vertritt.
Du kannst beim Termin zur Eidestattl. Vers. den Vorschlag machen, ob der Gerichtsvollzieher bei der Zukunftsprognose darauf eingeht wird sich zeigen.

Das habe ich auch zuerst gedacht. Aber da bei mir nichts materielles zu hohlen ist und mein Lohn auch schon gepfändet wird, dachte ich die Gläubiger haben ja mehr davon wenn ich denen die 50€ monatlich zahle.

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@Hilflos434

die Fälle liegen nun beim Gerichtsvollzieher, du kannst ja gern an die Glübiger überweisen, aber auch der Gerichtsvollzieher will seine Gebühren bezahlt haben, und dieser muß unterrichtet werden über die Zahlungen sonst hebt er die Abgabe der Eidesstattl. Versich. nicht auf und es endet in einem Haftbefehl.

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Die eideststattliche Versicherung ist eine Vermögensauskunft. Da du ja eine Privatinsolvenz anstrebst musst du dein Vermögen sowieso offen legen. Jetzt noch Jemandem Geld anzubieten wo du eh schon gepfändet wirst ist nicht gerade produktiv. Zieh deine Privatinsolvenz durch dann wird von dem Anwalt der das betreut alles geregelt, auch die Ansprüche des GV. Mach keine Angebote wenn du eh nur das Geld bekommst das die Pfändungsgrenze festlegt sonst kommst du nur wieder in Schwierigkeiten wenn du die Raten dort nicht bedienen kannst.