Absage Mietzusage?
Anfang April haben mein Sohn und ich eine Wohnung mit der Vermieterin besichtigt. Der Vermieter sagte uns zu, die Wohnung zu bekommen. Gestern am 09.05.23 teilte uns die Vermieterin mit, dass wir die Wohnung nicht bekommen (ohne trifftigen Grund) Mein Sohn muss seine jetzige Bleibe bis zum 01.06.23 verlassen. Alle Absprachen mit der Vermieterin liefen über EMail-Verkehr. Auch die Zusage, dass wir die Wohnung bekommen, ist in einer EMail dokumentiert. Mein Sohn bekommt jetzt auf die schnelle keine neue Wohnung. Dadurch werden erhebliche Kosten wie Möbelaufbewahrung, Möbelkauf (bereits Möbel bestellt für die Wohnung), Hotelkosten, u.a. auf ihn zukommen.
Kann man diesen Vermieter zivilrechtlich belangen u. auf Schadenersatz verklagen?
3 Antworten
Möbel zu kaufen, obwohl der MV noch nicht unterzeichnet ist, dürfte in die Risikosphäre deines Sohnes fallen. Ebenso somit die Lagerung. Allenfalls die Kosten für eine Ersatzunterkunft wäre unter Umständen als Schadensersatz einklagbar. Dafür muss dieser Schaden aber erstmal entstanden und bezifferbar sein.
Zudem muss im Mailverkehr eine Einigung über die wesentlichen Bestandteile des MV, also Objekt, Mietdauer, Miete/Nebenkosten getroffen worden sein und der Mailverkehr muss eindeutig dem Vermieter zuzuordnen sein. In aller Regel ist der Nachweis eines Vertrags nur per Mail schwierig, da ihr Inhalt leider leicht verfälscht werden kann.
In Anbetracht der Gegebenheiten würde ich das nicht weiter verfolgen.
Neben dem Nachweis besteht aus meiner Sicht die unsichere Situation, ob man sich wirklich über die wesentlichen Bestandteile des MV geeinigt hatte.
Wir wissen auch nicht, wie der Mailverkehr wirklich aussieht. Ein reines "Ich mache den Mietvertrag fertig." ist z.B. keine eindeutige Willenserklärung, sodass dadurch eben kein Vertrag zustande gekommen wäre.
Die Chance ist trotzdem natürlich vorhanden, da hast du Recht. Mit Gesamtumstände meine ich aber auch den entstandenen Schaden. Wenn man für den Sohn in Kürze eine geeignete Wohnung findet, gibt es quasi keinen. Daher würde ich meine Energie eher da investieren, anstatt den VM mit ungewissem Ausgang auf Schadensersatz zu verklagen.
Fast alle Verträge können und dürfen auch mündl geschlossen werden, dazu gehört auch ein Mietvertrag!
Und in diesem Fall beweisbat durch E-Mails, das darf man nicht unterschätzen.
Geht zum Anwalt/Mieterverein!!!
Auch die Zusage, dass wir die Wohnung bekommen, ist in einer EMail dokumentiert.
Was Euch bleibt - wendet Euch an einen Fachanwalt für Mietrecht.
Trotzdem - wie kommt man auf die Idee vor Unterzeichnung eines Mietvertrages die vorherige Wohnung zu kündigen und zusätzlich noch neue Möbel für die nur mündlich zugesagte Wohnung zu kaufen.
Fast alle Verträge können und dürfen auch mündl geschlossen werden, dazu gehört auch ein Mietvertrag!
Und in diesem Fall beweisbat durch E-Mails, das darf man nicht unterschätzen.
Ich sehe hier die Chancen nicht so schlecht, wie Du es beschreibst!!!