Frühere Wohnungsübergabe/ Nachmieter?

1 Antwort

Einen 31.09 gibt es nicht. Wenn du die Schlüssel vorzeitig abgibst, hat die Vermieterin die Möglichkeit eventuell früher zu vermieten. Sie muss es aber nicht!

Jedoch darf sie keine Miete "doppelt" kassieren. Kann sie die Wohnung zum 15.09 vermieten, steht dir die Rückzahlung der halben Monatsmiete zu. Einen Anspruch auf vorzeitige Vermietung hast du aber nicht.

Ich hätte die Wohnung gleich zum 31.08 übergeben nebst Übergabeprotokoll und Schlüsselübergabe, Strom abmelden etc. Du brauchst sie doch eh nicht mehr. Wozu dann die Schlüssel "verwahren".