Abfluss verstopft und wer zahlt die Reinigung?

5 Antworten

Das mit dem Stöpsel macht mich nachdenklich. Hast Du etwa Sachen runter gespült die nicht in den Abfluss gehören? Dann würde alles an Dir hängen bleiben.

Alle Installationen wie Wasser, Gas und auch Elektroinstallation sind Bestandteil des Mietobjekts.

Für all diese Installationen gilt: Der Vermieter muss sie dem Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.

Das heißt jedoch nicht, dass Abwasseranlagen regelmäßig durch den Vermieter überprüft werden müssen. Diese Pflicht hat der Vermieter nur bei Rohren, die außerhalb der Wohnung verlaufen.

Als Mieter sollte man sich sofort melden, wenn das Wasser nicht mehr richtig abläuft. Die meisten Vermieter sind dankbar über eine beginnende Verstopfung der Abwasserrohre informiert zu werden. So lassen sich kostspielige Notfall-Reparaturen vermeiden.

wenn die Verstopfung nachweislich durch die Benutzung des Mieters erfolgte - z.B. durch Haare oder sonstige Ablagerungen - dann wird der Mieter hier mit zahlen müssen.

Man sollte sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und den Fall klären. Vorab kann man sicherlich nicht erkennen, wo die Verstopfung ist, ob sie in der Wohnung oder ausserhalb der Wohnung liegt, und damit kann man nicht sagen, wer letztlich zahlen muss/sollte.

Es gilt das Haftungsprinzip des Verursachers: Fischt der HSK-Fachmann in deinem Rohrabschnitt Haare, Seifenablagerungen, Tampons oder Binden heraus, zahlst du als Mieter der Wohnung.

Ebenso, wenn du mit Sparspülung Fäkalienstau herbeigeführt hast.

In allen anderen Fällen obliegt die Schadensbehebung dem Eigenmtümer der Installation.

G imager761