zahle über Paypal. Hier hat man einen Zwischenpuffer, der einem mehr Sicherheit gibt. Zahlungen werden gemeldet - in beide Richtungen. Paypal kann man als Clearingstelle sehen zwischen den beiden Parteien. Bei Problemen kann man PP einschalten.
wenn die Verstopfung nachweislich durch die Benutzung des Mieters erfolgte - z.B. durch Haare oder sonstige Ablagerungen - dann wird der Mieter hier mit zahlen müssen.
Man sollte sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und den Fall klären. Vorab kann man sicherlich nicht erkennen, wo die Verstopfung ist, ob sie in der Wohnung oder ausserhalb der Wohnung liegt, und damit kann man nicht sagen, wer letztlich zahlen muss/sollte.
das mit dem morschen Baum mag ein Tatbestand sein, den man prüfen könnte.
Ich sehe jedoch hier die Teilkasko, die bei Sturmschäden greift.
Warten? Nö, wieso? Wenn du das willst, dann schliesse so eine Versicherung ab.
wenn du Einspruch gegen eine Zahlung/ Abbuchung einlegst, dann wird der Betrag dem belastet, der von dir den Betrag erhalten hat. Der Prozess läuft also rückwärts. Der spanische Händler hat also jetzt die 100 Euro, die er schon hatte von dir, nicht mehr auf seinem Kreditkartenkonto.
Frage 1: das mit dem genaueren Hinsehen ist das eine. Das andere ist: wie soll das FA - wie du - ableiten, wann du nicht mehr im Büro warst? Eine Dienstfahrt heisst ja nicht zwingen, dass sie nicht im Büro beginnt.
Ich stelle mir die Frage nicht, denn wenn ich weiss, dass ich signifikant auf Dienstreisen war und nicht beim Büro gestartet bin, dann rechne ich hier die Tage beim Pendeln nicht mit ein.
Was ist das Problem, hier ehrlich zu handeln?
Frage 2: für mich sind deine Angaben schlüssig.
mit der Bank reden, ob die Informationen auch auf anderem Wege zustellbar sind. Unklar ist hier, worauf du verzichten willst, auf welche Art Post.
Ganz ohne Post wird es nicht gehen, denn Banken unterliegen Auflagen und die zwingen sie in gewissen Situationen, Post zu versenden.
Wer z.B. seine Kontoauszüge digital als PDF erhält, diese regelmässig abruft, der bekommt keine Post. Werden die Auszüge lange nicht abgerufen, kommen sie per Post.
Auch Firmen sollten nicht zwingend auf Post verzichten, auch wenn sie wollen. Ein Kontoauszug für eine Firma auf Papier entspricht der aktuellen Gesetzeslage.
Kläre das also mit deiner Bank, was ohne Post geht, was nicht.
deine Fahrten zur Arbeit sind das eine, das ist die Entfernungspauschale. Du kannst dir die km ist deine ElStAM-Daten eintragen lassen (ehem. Lohnsteuerkarte).
Das ist unabh. von Dienstreisen. Da kannst du abrechnen soviel du willst und kannst, sofern es in den rechtlichen Grenzen ist. Wenn der Arbeitgeber deine Fahrtkosten ersetzt, sind das 30 Cent/ km, die steuerfrei sind. Die kann er mit dem Gehalt auszahlen (steuerfrei).
Wenn du weniger als die 30 Cent/ km bekommst, kannst du die Differenz bei der Steuer bei den Werbungskosten angeben. Wenn du mehr bekommen solltest als die 30 Cent, dann ist das Mehr zu versteuern.
Km bei Dienstreisen und die km durch die Fahrten zur Arbeit sind getrennt zu sehen.
die Provisionsabrechnung kann sich auf Brutto- oder Nettobeträge beziehen. Sinnvoll wäre für mich, dass sich die Provision auf die Nettobeträge bezieht, denn egal, an wen verkauft wird, die USt muss abgeführt werden.
Die Unternehmen A und B rechnen gegenseitig ab und hier haben wir keinen b2c-, sondern einen b2b-Fall. Das ist wie bei Rechnungen von den USA nach D oder umgekehrt. Ich sehe hier eine USt-freie Rechnung. Damit führt die Firma in D nichts ab.
Die Abrechnung von A und B hat mit dem Produktverkauf und der USt dort nichts zu tun.
das könnte schwierig werden, denn hier wird der Anbieter sagen, du kannst ja auch im Ausland damit telefonieren - was zwar ein grenzwertiges Argument ist, aber das greift.
Ich denke, du wirst nur mit Kulanz rauskommen aus dem Vertrag.
ganz klar du! Oder hast du mit dem Autohaus vereinbart, dass sie den Preis zahlen
- wenn das Auto gestohlen wird
- es einen (Total-)Schaden hatte
- eine grosse Reparatur anstehen sollte
- etc
Das wird zu Nachverhandlungen kommen. Der Schaden klingt so tragisch nicht. Und daher vermute ich, dass man sich mit einer Konditionskorrektur einigen wird.
Oder ist der Wagen schon versichert über das Autohaus und damit der Gegenstand übergangen und man hat dir den Wagen noch überlassen?
Gegenfrage: wenn du einen Vorvertrag über den Kauf eines Pkw unterschreibst, dieser Pkw dann einen Schaden hat oder es zu gravierenden Änderungen der Umstände kommen sollte, wolltest du dann den Pkw so nehmen? Oder für einen Schaden des Vorbesitzers aufkommen?
Ich denke, das ist selbsterklärend.
ich vermute eher, dass das Finanzamt diese Fahrten nicht als Familienheimfahrten akzeptieren wird, denn Fahrten zu den Eltern werden meist nicht als solche anerkannt. Familienheimfahrten sind eher die, die man zu SEINER Familie macht, also, wenn man verheiratet ist und Kinder hat.
Oder wie sieht deine Argumentation aus? Sind es nur die Fahrten oder geht es um doppelte Haushalsführung? Das wären dann deutlich mehr Kosten.
keine Ahnung, ob das reicht. Es mag Vermieter A ausreichend sein, Vermieter B nicht, Vermieter C vermietet vielleicht gar nicht an Schüler/ Studenten.
Die Frage geht an den potentiellen Vermieter.