zahle über Paypal. Hier hat man einen Zwischenpuffer, der einem mehr Sicherheit gibt. Zahlungen werden gemeldet - in beide Richtungen. Paypal kann man als Clearingstelle sehen zwischen den beiden Parteien. Bei Problemen kann man PP einschalten.

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wenn die Verstopfung nachweislich durch die Benutzung des Mieters erfolgte - z.B. durch Haare oder sonstige Ablagerungen - dann wird der Mieter hier mit zahlen müssen.

Man sollte sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und den Fall klären. Vorab kann man sicherlich nicht erkennen, wo die Verstopfung ist, ob sie in der Wohnung oder ausserhalb der Wohnung liegt, und damit kann man nicht sagen, wer letztlich zahlen muss/sollte.

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das mit dem morschen Baum mag ein Tatbestand sein, den man prüfen könnte.

Ich sehe jedoch hier die Teilkasko, die bei Sturmschäden greift.

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Warten? Nö, wieso? Wenn du das willst, dann schliesse so eine Versicherung ab.

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wenn du Einspruch gegen eine Zahlung/ Abbuchung einlegst, dann wird der Betrag dem belastet, der von dir den Betrag erhalten hat. Der Prozess läuft also rückwärts. Der spanische Händler hat also jetzt die 100 Euro, die er schon hatte von dir, nicht mehr auf seinem Kreditkartenkonto.

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Fragen zur Steuererklärung: Pendlerpauschale und Fortbildungskosten?

Hallo,

Wie der Titel es erahnen lässt, habe ich nicht eine Frage, sondern zwei Fragen, fasse sie aber lieber zusammen, da es sich um eine Steuererklärung handelt.

Frage 1:

Das Thema Pendlerpauschale an sich ist klar und ich mache das seit Jahren so, dass ich die einfachen KM x 220 Tage angebe. Nur, wenn ich mir das so genau überlege, stimmt das nicht, denn ich habe auch Dienstreisen. Die Dienstreisen werden komplett über den AG abgehandelt und tangieren das FA nicht. Nur bei genauer Betrachtung habe ich ja keine Fahrt zur Arbeit, wenn ich auf Dienstreise bin, oder? Ist es daher falsch die 220 Tage anzugeben, d.h. sollte ich genau "zählen" und meine Angabe anpassen? Gäbe es da Problem, wenn das FA von den Dienstreisen indirekt erfahren würde?

Frage 2:

Ich habe letztes Jahr mit einem Fernstudium begonnen und da sind natürlich ein Haufen Kosten angefallen (Gebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen). Gebühren und Hotel sind ja dank Rechnung gut nachweisbar. Problematisch sind da eher die Fahrtkosten zu Präsenzveranstaltungen. Ich habe das nun so gelöst, dass ich je Semester den Präsenzplan der Steuererklärung beilege und dann auf diesem vermerke an welchen Tagen ich teilgenommen habe. Entsprechend addiere ich dann die Anzahl der Fahrten. Würde das dem Finanzamt so reichen oder sollte ich doch lieber detaillierter ein Schreiben beilegen, dass die Fahrten genau beschreibt? Und darf ich bei den Fahrtkosten jeden Km abrechnen, oder nur einfache Strecke?

Ich frage deswegen, weil es doch eine erhebliche Summe ist (>3000km gefahren) und diese sich bei mir deutlich in der Steuerlast auswirkt. Daher fürchte ich, dass das FA genauer hinschaut und einfach so mal Fahrten ablehnt und ich dann wieder Stress mit Einspruch usw. habe. Im Zweifel also lieber mehr Details?

Und wie könnte man Fahrten zu Lehrgruppen nachweisen? Brauche ich da die Unterschrift der anderen Teilnehmer? Und die dann entsprechend meine für ihre Steuererklärung?

Vielen Dank

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Frage 1: das mit dem genaueren Hinsehen ist das eine. Das andere ist: wie soll das FA - wie du - ableiten, wann du nicht mehr im Büro warst? Eine Dienstfahrt heisst ja nicht zwingen, dass sie nicht im Büro beginnt.

Ich stelle mir die Frage nicht, denn wenn ich weiss, dass ich signifikant auf Dienstreisen war und nicht beim Büro gestartet bin, dann rechne ich hier die Tage beim Pendeln nicht mit ein.

Was ist das Problem, hier ehrlich zu handeln?

Frage 2: für mich sind deine Angaben schlüssig.

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mit der Bank reden, ob die Informationen auch auf anderem Wege zustellbar sind. Unklar ist hier, worauf du verzichten willst, auf welche Art Post.

Ganz ohne Post wird es nicht gehen, denn Banken unterliegen Auflagen und die zwingen sie in gewissen Situationen, Post zu versenden.

Wer z.B. seine Kontoauszüge digital als PDF erhält, diese regelmässig abruft, der bekommt keine Post. Werden die Auszüge lange nicht abgerufen, kommen sie per Post.

Auch Firmen sollten nicht zwingend auf Post verzichten, auch wenn sie wollen. Ein Kontoauszug für eine Firma auf Papier entspricht der aktuellen Gesetzeslage.

Kläre das also mit deiner Bank, was ohne Post geht, was nicht.

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deine Fahrten zur Arbeit sind das eine, das ist die Entfernungspauschale. Du kannst dir die km ist deine ElStAM-Daten eintragen lassen (ehem. Lohnsteuerkarte).

Das ist unabh. von Dienstreisen. Da kannst du abrechnen soviel du willst und kannst, sofern es in den rechtlichen Grenzen ist. Wenn der Arbeitgeber deine Fahrtkosten ersetzt, sind das 30 Cent/ km, die steuerfrei sind. Die kann er mit dem Gehalt auszahlen (steuerfrei).

Wenn du weniger als die 30 Cent/ km bekommst, kannst du die Differenz bei der Steuer bei den Werbungskosten angeben. Wenn du mehr bekommen solltest als die 30 Cent, dann ist das Mehr zu versteuern.

Km bei Dienstreisen und die km durch die Fahrten zur Arbeit sind getrennt zu sehen.

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die Provisionsabrechnung kann sich auf Brutto- oder Nettobeträge beziehen. Sinnvoll wäre für mich, dass sich die Provision auf die Nettobeträge bezieht, denn egal, an wen verkauft wird, die USt muss abgeführt werden.

Die Unternehmen A und B rechnen gegenseitig ab und hier haben wir keinen b2c-, sondern einen b2b-Fall. Das ist wie bei Rechnungen von den USA nach D oder umgekehrt. Ich sehe hier eine USt-freie Rechnung. Damit führt die Firma in D nichts ab.


Die Abrechnung von A und B hat mit dem Produktverkauf und der USt dort nichts zu tun.

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das könnte schwierig werden, denn hier wird der Anbieter sagen, du kannst ja auch im Ausland damit telefonieren - was zwar ein grenzwertiges Argument ist, aber das greift.

Ich denke, du wirst nur mit Kulanz rauskommen aus dem Vertrag.

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ganz klar du! Oder hast du mit dem Autohaus vereinbart, dass sie den Preis zahlen

  • wenn das Auto gestohlen wird
  • es einen (Total-)Schaden hatte
  • eine grosse Reparatur anstehen sollte
  • etc

Das wird zu Nachverhandlungen kommen. Der Schaden klingt so tragisch nicht. Und daher vermute ich, dass man sich mit einer Konditionskorrektur einigen wird.

Oder ist der Wagen schon versichert über das Autohaus und damit der Gegenstand übergangen und man hat dir den Wagen noch überlassen?


Gegenfrage: wenn du einen Vorvertrag über den Kauf eines Pkw unterschreibst, dieser Pkw dann einen Schaden hat oder es zu gravierenden Änderungen der Umstände kommen sollte, wolltest du dann den Pkw so nehmen? Oder für einen Schaden des Vorbesitzers aufkommen?

Ich denke, das ist selbsterklärend.

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ich vermute eher, dass das Finanzamt diese Fahrten nicht als Familienheimfahrten akzeptieren wird, denn Fahrten zu den Eltern werden meist nicht als solche anerkannt. Familienheimfahrten sind eher die, die man zu SEINER Familie macht, also, wenn man verheiratet ist und Kinder hat.

Oder wie sieht deine Argumentation aus? Sind es nur die Fahrten oder geht es um doppelte Haushalsführung? Das wären dann deutlich mehr Kosten.

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