Schwanger mit 2 Jobs / Beschäftigungsverbot?

2 Antworten

Beschäftigungsverbote werden unter anderem beim Krankenhaus und Praxispersonal ausgesprochen, weil dort erhöhte Infektionsgefahr besteht, die Mutter und Kind schädigen können. 

Ich glaube kaum, dass Du die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot erfüllst, denn sonst wäre der Einzelhandel ohne Personal, wenn jede schwangere Verkäuferin nicht arbeiten dürfte.

Natürlich wird die die Arbeit erleichtert, was bedeutet, dass Du nicht mehr schwer heben musst und Dich in fortgeschrittener Schwangerschaft auch mal hinsetzen darfst, aber er gibt genügend Tätigkeiten, die Schwangere bis zum Schluss ausüben können und dürfen.

Bei dem Reinigungsjob ist es ähnlich, denn putzen musst Du auch zuhause und solange Du nicht mit schädlichen Dämpfen in Berührung kommst, ist auch da keine Gefahr für das Ungeborene zu sehen.

Ich glaube, dass fast jede Frau ihre Schwangerschaft genießen möchte, aber das geht auch während der beruflichen Tätigkeiten.

Ja das klingt ja schön und gut und natürlich muss ich auch Zuhause etwas tun nur bin ich beim putzen alleine das heißt da ist niemand der mir die großen blauen Säcke bis in den Container tragt oder mir mein Wischeimer über 4 Stockwerke hinterher trägt usw  und zum Thema Einzelhandel naja also ich bin die Stellvertretung vom Chef und sitze nicht nur an der Kasse oder im Büro, im Gegenteil ich mache Werbeaufbaue und Räume die Ware ins Regal. Wie gestern als ich meinem Chef sagt ich sei schwanger da meinte er is ihm egal und ich ich soll die Bierkisten ins Regal räumen und mich nicht so anstellen. Mit Chefs die nicht solche Idioten sind mag das alles funktionieren, nur mit meinem nicht da gibt es keine Bevorzugung denn ich bin ja "nur schwanger"

0
@Melli86

Dann kann ich Dir nur raten, dass Du Dir über die Dinge, die Du nicht mehr machen darfst,ein ärztliches Attest ausstellen lässt.

Die Arbeitgeber gehen davon aus, dass Schwangerschaft keine Krankheit ist und  jede gesunde Frau  bis auf einige Einschränkungen ihren Job verrichten kann.

1

Dies alles darfst Du nicht mehr machen:

Das dürfen Schwangere laut Mutterschutzgesetz nicht:

Arbeiten machen, die mit erhöhter Unfallgefahr (Ausrutschen, Fallen, Abstürzen) verbunden sind wie, wie etwa auf der Baustelle oder beim Umgang mit bestimmten Maschinenmit giftigen oder radioaktiven Stoffen (auch Röntgenstrahlung oberhalb bestimmter Grenzwerte)  oder mit Krankheitskeimen (Labor, best. Klinikbereiche) umgehen, bei großem Lärm, starker Hitze oder Kälte sowie starken Erschütterungen arbeiteregelmäßig Lasten heben oder tragen, die schwerer als fünf Kilogramm sind; oder in Einzelfällen Lasten heben, die mehr als zehn Kilo schwer sindab dem fünften Monat (21. Woche) länger als vier Stunden stehen (z. B. hinter der Ladentheke)sich sehr oft strecken, bücken, beugen, recken oder auf Leitern arbeiten (z. B. im Warenlager)nach dem dritten Monat  in Beförderungsmitteln wie Bussen, Taxis, Flugzeugen arbeiten, weder als Fahrerin noch als Kontrolleurin oder Stewardessam Fließband mit vorgegebener Leistung oder im Akkord arbeitennach 20 Uhr oder vor 6 Uhr arbeiten, oder sonn- und feiertags arbeitenlänger als 8,5 Stunden am Tag oder 90 Stunden inh. von zwei Wochen arbeiten.