Strafe eBay Betrug in sechs Fällen?

2 Antworten

Du wirst deshalb sicher nicht ins Gefängnis kommen. Es wird auf eine Geldstrafe hinaus laufen. Die Höhe wird von Deinem Einkommen abhängen. Vor allem wird die Höhe der Geldstrafe davon abhängen, ob Du den Schaden wieder gut gemacht hast. Das setzt voraus, dass Du den Geschädigten den Kaufpreis voll ersetzt hast. Es wäre also sehr wichtig, dass Du versuchst, den 6 Personen ihr Geld zurück zu geben. Wenn Du das nicht sofort kannst, solltest Du eine Ratenzahlung machen. Und das der Polizei mitteilen. Aber das wird Dein Anwalt Dir schon gesagt haben.

Kathi19860308 
Fragesteller
 03.12.2021, 19:36

Der Anwalt hat gesagt dadurch das es sich in der Anklageschrift um gewerbsmäßig handelt ist wohl keine Geldstrafe mehr möglich ?

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AndiRat  03.12.2021, 19:56
@Kathi19860308

Das stimmt. Der Strafrahmen geht bei 6 Monaten Mindeststrafe los.

Falls es zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe kommen sollte, wird diese auf jeden Fall zur Bewährung ausgesetzt. Du musst also nicht ins Gefängnis. Vor allem bist Du Ersttäterin und der Schaden ist nicht sehr groß. Deshalb gibts definitiv Bewährung.

Aber das Gericht hat die Möglichkeit auch von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung abzusehen, wenn Du den Schaden wieder gut machst. Dazu wäre es erforderlich, dass Du zumindest anfängst, in Raten, an die Käufer das Geld zurück zu geben. Du könntest anbieten, den gesamten Schaden in Raten zurück zu zahlen. Und Du solltest vor der Gerichtsverhandlung damit anfangen. Dann wird die Strafe deutlich geringer.

Gibt es jemanden, der Dir die 3800 Euro leihen könnte?

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Kathi19860308 
Fragesteller
 03.12.2021, 19:59
@AndiRat

Nein ich habe leider niemanden der mir das Geld leihen könnte , deshalb werde ich nun alles für die nötigen Ratenzahlungen veranlassen . Ab welcher Summe bzw. ab wievielen Straftaten müsste man denn in etwa mit einer Freiheitsstrafe rechnen ? Ich habe wirkliche Angst und bereue dies zutiefst .

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AndiRat  03.12.2021, 20:07
@Kathi19860308

Nur wenn man schon vorbestraft ist wegen gewerbsmäßigem Betrug kommt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Betracht.

Ansonsten müsste man als Ersttäter mit dem Betrug einen Schaden von deutlich über Hundert Tausend Euro verursacht haben. Da wäre eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglich. Aber sicher nicht bei Dir. Mit Deinen 3800 Euro bist Du ein kleiner Fisch. :)

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Hm, 6 mal 900,00 Euro ergeben bei mir 5400,00 Euro.

Oder wo ist mein Denkfehler?

Und PS:

Was sollen wir hier besser wissen und beurteilen als Dein Anwalt, der alle Fakten kennt?