7% im einkauf bezahlen und mit 19% verkauf berechnen?

2 Antworten

Wenn das den steuerlichen Regelungen entspricht (?), kannst bzw. musst du das so machen. Bedeutet aber, dass du nur 7 % Vorsteuer ziehen kannst, aber auf den Verkauf 19% Umsatzsteuer abführen musst.

Für alles Weitere solltest du mal mit deinem Steuerberater sprechen.

Wenn das dann unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer ist, musst Du die 19 % abführen, ein vorsteuerabzugsberechtigter Kunde kann diese aber nicht als Vorsteuer ziehen und wird dementsprechend eine berichtigte Rechnung verlangen.

OB das unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer ist, müsstest Du dann mit Hilfe der maßgeblichen Regelungen des UStG abklären, wenn Du nicht schreibst, um was es da geht. Für den umgekehrten Fall kenne ich Beispiele, wo das so richtig wäre, aber, für Deinen Sachverhalt fällt mir gerade nichts ein.

senior1  29.07.2023, 21:01

Warum sollte ein Kunde, der 19% USt. in Rechnung gestellt bekommen hat, diese nicht geltend machen dürfen?

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Steinemann  29.07.2023, 22:59
@senior1

§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG:

Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: ... die gesetzlich geschuldete Steuer ...
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Eifelia  29.07.2023, 23:11
@senior1

Weil das so im Gesetz steht, s. Antwort von Steinemann.

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senior1  29.07.2023, 23:42
@Eifelia

Wenn ich eine Rechnung mit 19% USt. erhalte, dann buche ich diese entsprechend. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich erkennen kann, dass hier nur 7% fällig gewesen werden.

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Eifelia  29.07.2023, 23:59
@senior1

Was dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, ergibt sich aus § 12 UStG i.V.m. Anlage 2, so schwierig ist das tatsächlich gar nicht.

Und dass ein Unternehmer einen falschen Steuersatz ggf. dennoch nicht erkennt , ändert nun mal nichts an der gesetzlichen Vorschrift 🤷🏻‍♂️ - eine Betriebs- oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung führt dann halt zu entsprechenden Nachzahlungen.

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