MwSt. für Digitale Produkte ins Aulsand z.b USA

2 Antworten

die 19% halte ich für deine persönliche Einschätzung der Fakten. Wenn du digitale Produkte beziehst aus Luxemburg, dann ist die Mehrwertsteuer ein anderer Satz als für Irland oder Deutschland.

der Kunde erhaltet die Ware also per E-Mail.

Der Bezug ist meist eher ein Download als ein eMail-Versand. Damit sehe ich diese Logik nicht.

Wenn du nun in die genannten Länder verkaufst, dann entscheidet hier sicherlich auch, ob Privat- oder Geschäftskunde. Geregelt ist alles im Umsatzsteuergesetz (UStG).

Ich würde mal spontan vermuten, dass D als Land für so eine Lösung nicht optimal ist - wenn ich mir die Lösungen von Apple, Amazon & Co. so ansehe :)

halte ich für deine persönliche Einschätzung der Fakten.

Hihi, ein sehr schöner und bemerkenswerter Euphemismus. DH dafür.

0

Mit den 19% in der ganzen EU bist Du auf dem Holzweg, aber das nur benenbei.

Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einer sonstigen Leistung an eine ausschließlich nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, und bei einer sonstigen Leistung an eine juristische Person, die sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätig ist; dies gilt nicht für sonstige Leistungen, die ausschließlich für den privaten Bedarf des Personals oder eines Gesellschafters bestimmt sind.

Nachzulesen in §3a (Abs. 2) UStG => keine Umsatzsteuer

benenbei.

Weißt du, der Fragesteller hat mit keinem Wort verlauten lassen, ob er die Dienstleistung (und nicht Ware, wie er schrieb) als Unternehmer für sein Unternehmen bezogen hat oder als Privatperson.

Außerdem handelt es sich um "Digitale Produkte", die der Kunde "erhaltet", deswegen ist § 3a (4) Nr. 12 zu prüfen - allerdings mit dem Ergebnis, dass man beim Unternehmer dann doch wieder bei absatz 2 landet.

=> keine Umsatzsteuer

"Keine Umsatzsteuer" gibt es nicht. Jedenfalls nicht legal.

1
@EnnoBecker

Ich habe ihn so verstanden, dass er als Unternehmer (da er "Kunden" hat) die "digitalen Produkte" selbst herstellt.

Ich schenke Dir den zitierten Teil und ersetze ihn durch "ergo umsatzsteuerfreie Lieferung ins Drittland"

Dabei bin ich allerdings auch noch davon ausgegangen, dass Aulsand nicht zur EU gehört.

0
@Mikkey

LOL, das "Aulsand" habe ich sogar übersehen :-)

(da er "Kunden" hat)

Da hast du mehr rausgelesen als ich.

0
@EnnoBecker

Hallo um es klar zustellen. Es handelt sich um Digitale Produkte, keine Dienstleistung. Der Verkauf geht an Privatekunden und nicht Unternehmen außerhalb der EU (China, USA usw.).

0
@advanced

...und damit verlassen wir den Absatz 2 und begeben uns in Absatz 4 Satz 2 Nr. 13 und von da aus weiter nach Satz 1:

Ist der Empfänger einer der in Satz 2 bezeichneten sonstigen Leistungen weder ein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder Sitz ausgeführt.

Absatz 5 greift nicht.

Damit ist die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer auszustellen. Was Aulsand damit macht, können wir nicht wissen.

0