MWST nachträglich berechnen

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Also, läßt Du von Deinem Berater Deine Buchhaltung monatlich machen? Wenn ja, hättest Du es aus den Auswertungen im Januar sehen können bzw. der Berater hätte es Dir gesagt.

Wenn Du die Steuersachen nur einmal im Jahr machen läßt, ist es Dein Problem. Ausserdem wirst Du doch wohl monatlich Deine Einnahmen aufrechnen, oder ist es Dir egal wie Dein Geschäfts läuft? Da hättest Du also eigentlich am 02. 01. wissen müssen, dass Dein Umsatz über 17.500,- war.

Theoretisch kannst Du die Rechnungen korrigieren und Geld nachfordern, aber nur soweit Du für Unternehmer geleistet hast, denn für Die ist es egal, ob sie Dir nun 100,- bezahlt haben, oder nun eine Rechnun über 100,- zuzüglich 19,- Euro Umsatzsteuer bekommen und Dir 19,- nachzahlen.

Prvatpersonen werden Dir eins husten, aber die Steuer mußt Du trotzdem abführen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986