MWST nachträglich berechnen
Wenn ich während des Jahres erfahre von meinem Steuerberater, dass ich im letzten Jahr über 17.500 Euro Umsatz war und somit schon für dieses Kalenderjahr MWST abführen muss (also auch für alle vorangegangenen Rechnungen, die in meinem Unwissen natürlich ohne MWST abgerechnet und bezahlt wurden), kann-muss ich dann allen Kunden eine neue Rechnung schreiben, wo ich dann die MWST nachträglich nachberechne, da ich sie ja auch abführen muss ! ?? Oder muss ich diesen Schaden (könnte mein Konkurs bedeuten) alleine tragen? Mein Steuerberater hatte mich da letztes Jahr nicht richtig aufgeklärt.
Danke schon mal für Eure Antworten.
1 Antwort
Also, läßt Du von Deinem Berater Deine Buchhaltung monatlich machen? Wenn ja, hättest Du es aus den Auswertungen im Januar sehen können bzw. der Berater hätte es Dir gesagt.
Wenn Du die Steuersachen nur einmal im Jahr machen läßt, ist es Dein Problem. Ausserdem wirst Du doch wohl monatlich Deine Einnahmen aufrechnen, oder ist es Dir egal wie Dein Geschäfts läuft? Da hättest Du also eigentlich am 02. 01. wissen müssen, dass Dein Umsatz über 17.500,- war.
Theoretisch kannst Du die Rechnungen korrigieren und Geld nachfordern, aber nur soweit Du für Unternehmer geleistet hast, denn für Die ist es egal, ob sie Dir nun 100,- bezahlt haben, oder nun eine Rechnun über 100,- zuzüglich 19,- Euro Umsatzsteuer bekommen und Dir 19,- nachzahlen.
Prvatpersonen werden Dir eins husten, aber die Steuer mußt Du trotzdem abführen.