10 Jahres Frist bei Hausschenkung an den Enkel?

3 Antworten

Gibt es eine bestimmte Sperrfrist in der das Haus nicht veräussert werden darf bzw der Enkel in dem Haus wohnhaft sein muss?

Ja, 10 Jahre nach dem Erwerb des Hauses durch die Oma. Man erbt as Kaufdatum sozusagen mit. Vermutlich ist aber das Haus ja schon lange in Familienbesitz und kann sofort verkauft werden.

Besteht bei Trennung der Ehepartner (Enkel und Frau) ein Anspruch der Ehefrau, da der Kredit von Beiden bezahlt wird und die Frau die Hauptverdienerin ist?

Nicht auf das Haus, das wandert durch die Schenkung ins Anfangsvermögen.

Aber ggf. auf einen Teil des Wertzuwachses, den das Haus zwischen Schenkung und Scheidungsantrag erzielt hat. "Zugewinnausgleich"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
AnoushkaS 
Fragesteller
 14.01.2019, 14:31

10 Jahre nach Erwerb durch die Oma... Das war 1926 und ist somit auch Steuerrechtlich vom Tisch?

Anspruch der Ehefrau: ....Nicht auf das Haus, das wandert durch die Schenkung ins Anfangsvermögen. ...

Was ist damit gemeint ? In wessen Anfangsvermögen?

Und es ist nicht so , dass es heisst, es gehört beiden da es in der Ehe geschenkt wurde?

Entschuldige der nochmaligen Nachfrage aber ich habe etwas Probleme das Finanzdeutsch zu verstehen.

Irgendwie geistert die Aussage rum, dass der Enkel 10 Jahre im Haus wohnen muss ansonsten fallen Steuern an.

Vielen Dank

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Angelsiep  14.01.2019, 15:00
@AnoushkaS

Es ist nicht so

dass es heisst, es gehört beiden da es in der Ehe geschenkt wurde

das heisst es nicht

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wfwbinder  14.01.2019, 15:05
@AnoushkaS
Was ist damit gemeint ? In wessen Anfangsvermögen?

Schenkungen/Erbschaften gehören in das Anfangsvermögen des Ehegatten der erbte/beschenkt wurde. § 1374 Nr. 2 BGB

Und es ist nicht so , dass es heisst, es gehört beiden da es in der Ehe geschenkt wurde?

Nicht in Deutschland. BGB § 1374.

Irgendwie geistert die Aussage rum, dass der Enkel 10 Jahre im Haus wohnen muss ansonsten fallen Steuern an.

Das ist nicht richtig. Wer immer das gesagt hat, ob am Lagerfeuer, oder am Biertisch, er hat unrecht.

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AnoushkaS 
Fragesteller
 14.01.2019, 15:37
@wfwbinder

Das heisst , wenn sich die Ehepartner respektieren und keiner dem anderen etwas vorenthalten möchte, kann der Enkel seine Nochfrau Notariell hinzufügen lassen und beiden gehört das Haus? Und keinerlei Erbschaftssteuern oder Schenkungssteuern sind fällig?

Oder sie können das Haus schon auf die beiden Kinder übertragen lassen und keiner übervorteilt den anderen? Vielen Dank

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wfwbinder  14.01.2019, 19:46
@AnoushkaS
kann der Enkel seine Nochfrau Notariell hinzufügen lassen und beiden gehört das Haus?

Natürlich kann er das halbe aus an seine Frau verschenken. Wenn das Haus nicht mehr als 1 Mio. Wert ist, kostet es auch keine Erbschaftsteuer (Freibetrag 500.000,-), aber warum?

Die gemeinsamen Kinder eben doch von ihm sowieso.

Natürlich kann er sein Haus auch an seine Kinder verschenken. Pro Kind Freibetrag 400.000,-.

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Die Oma schenkt dem Enkel ihr Haus das lt Notar mit 130.000€ beziffert wird.

Maßgelich ist der Verkehrswert n. § 138 ff BewG.

Gibt es eine bestimmte Sperrfrist in der das Haus nicht veräussert werden

10 Jahre nach dem Erwerb durch Oma, hier also ohne Belang.

bzw der Enkel in dem Haus wohnhaft sein muss?

Nein.

Nachforderung Schenkungssteuer,

Unterhalb von 200.000 EUR Schenkungswert fällt keine an.

Besteht bei Trennung der Ehepartner (Enkel und Frau) ein Anspruch der Ehefrau,

Denkbar, da die Immobilie offensichtlich einen Wertzuwachs erfahren hat. Der erhöht den Zugewinn des Eigentümers; ob er damit auch einen Zugewinnausgleich schuldet, wissen wir nicht.

In der Frage werden mehrere Dinge miteinander vermischt.

Die Hauptfrage mit der 10Jahres Frist betrifft steuerliche Dinge.

Ob und wann verkauft werden darf ergibt sich aus Auflagen im Notarvertrag, die aber derzeit erfüllt sind durch den tot der Oma. Steuerlich ist ein Verkauf nicht verboten.

Die steuerlichen Dinge bzg. Verkaufserlösen aus Wertsteigerung bei Immobilien sind ja klar umrissen.

  1. selbst darin Wohnen mindestens die letzten 3 Jahre innerhalb 10 Jahren. Dann fallen voraussichtlich keine Steuern an.
  2. muss überhaupt eine Wertsteigerung vorhanden sein. Wenn also unter 130.000 verkauft wird ist das Thema vom Tisch.

zu Frage 2:

Die Ehefrau die ja nicht Eigentümerin zahlt also gemeinsam mit Ihrem Mann, warum?

Das wird sicherlich ein Streitpunkt bei einer Scheidung werden. Eigentlich wird der Zugewinn ja geteilt, bei gemeinsamen Immobilien. Aber Eigentümer ist der Mann allein, somit steht das nicht an.

AnoushkaS 
Fragesteller
 14.01.2019, 14:35

Die Ehefrau die ja nicht Eigentümerin zahlt also gemeinsam mit Ihrem Mann, warum? ...

Beide sind Kreditnehmer da beim Kreditvertrag noch liebend verheiratet. Empfehlung des Notares die Frau nicht einzutragen da sonst Schenkungssteuer / Erbsteuer fällig werden.

... Also darf die Frau darin wohnen, es bezahlen und wenn der Mann in das Haus will hat sie keinerlei Besitzansprüche da nur ihm das Haus gehört obwohl es in der Ehe in den Besitz gegangen ist?

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hildefeuer  14.01.2019, 17:28
@AnoushkaS

ja man kann halt in der Ehe erben und auch Schenkunen entgegennehmen, ohne das der andere Ehepartner was davon hat. Das zählt dann genauso wie mit Vermögen was man zu Beginn in die Ehe eingebracht wurde bei der Zugewinngemeinschaft. Da merkt man das das deutsche Erb-Recht immer noch dem Abstammung/Verwandschaft folgt. Analog das Steuerrecht.

Aber er kann ja die Güterstandsschaukel nutzen und einen anderen Güterstand vorschlagen. Der Ausgleich für die Zustimmung ist in jedem Fall steuerfrei egal wie hoch. Beliebter Steuer-Trick bei sehr reichen Personen um Vermögen auf vermögenslose Ehepartner zu transverieren in beliebiger Höhe ohne Steuern auszulösen.

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hildefeuer  14.01.2019, 17:49
@AnoushkaS

Ja klar, die Frau ist ja mit dem Erblasser/Schenker nicht verwandt. Freibetrag nur 20.000. Da wären Steuern auf 25.000 fällig geworden.

Aber ganz einfach Güterstandsschaukel nutzen. Jetzt die Ehefrau eintragen lassen im Zuge des Ausgleichs für die Zustimmung eines geänderten Güterstands.

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