Kleingewerbe über Eltern anmelden?

1 Antwort

Als Unternehmer hat man umfangreiche Pflichten, die ein Minderjähriger (und auch längst nicht jeder Volljährige! )nicht unbedingt überblicken kann - insofern ist das mitnichten ein 'Müllgesetz', sondern dient Deinem Schutz. Und Deinem Posting ist klar zu entnehmen, dass das auch gut so ist:

Dass Dir der Überblick fehlt, ist schon daran erkennbar, dass Du fröhlich deutsche und österreichische Gesetze miteinander vermengst. Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von 22.000 € ist z.B. deutsches Gesetz - in Österreich liegt sie bei 35.000 €. Es ist auch mitnichten so, dass man bei Unterschreiten der Kleinunternehmergrenze 'keine Steuern zahlen muss' - diese bezieht sich nämlich (nach deutschem Recht) NUR auf die Umsatzsteuer und hat mit den anderen Steuerarten nichts zu tun.

Wenn eines Deiner Elternteile ein Kleinunternehmen anmelden, dann sind das auch nicht 'Deine' Umsätze, sondern die des Elternteils. Nach deutschem Recht wären dann die Umsätze, die Du für Deine hältst, mit anderen umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen des Elternteils - so solche existieren - zusammenzurechnen, wenn man ermittelt, ob die Kleinunternehmergrenze gerissen wird oder nicht. Und ob die Kleinunternehmerregelung überhaupt sinnvoll ist, hängt davon ab, was für eine Art von Geschäft da betrieben werden soll.

Inwieweit die österreichische Gesetzgebung von der deutschen abweicht, wäre dann auch noch zu prüfen.

In Deutschland kann übrigens auch nicht 'einfach so' von einem Minderjährigen ein Unternehmen gegründet werden, dafür ist neben der Zustimmung der Eltern auch die des Familiengerichts erforderlich, und die bekommt man mitnichten 'einfach so'.

robert671 
Fragesteller
 24.02.2021, 14:59

Ich habe Freunde in Deutschland die genau das machen, was ich machen will. Das ganze nennt sich Dropshipping, (online Handel) online Shops betreiben, soweit ich weis zahlt man da nur Umsatzsteuer, die dann wegfallen. Viele sind unter 18. Viele haben auch Kleingewerbe angemeldet auf sich selbst, und zahlen keine Steuern usw.

Was ich komisch finde, das Kleingewerbe wird ja über meinen Eltern angemeldet für mich. Wieso zählen dann deren Umsätze auch, ich meine die beide machen locker gemeinsam über 35.000 € Jährlich, dann hat es keinen Sinn ein Kleingewerbe anzumelden.

Danke für deine Antwort

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Eifelia  24.02.2021, 15:09
@robert671
  • Ich habe NICHT gesagt, dass man in D als Minderjähriger kein Gewerbe anmelden kann. Ich habe gesagt, dass man das nicht 'einfach so' kann.
  • Deine Eltern melden nicht 'für dich' ein Kleingewerbe an (in D kann man übrigens überhaupt kein 'Kleingewerbe' anmelden, da es sowas nicht gibt. Man kann ein Gewerbe anmelden und dann wählen, dass man Kleinunternehmer sein will. Das ist NICHT dasselbe und ich wette, auch in Österreich kommt es bei der Steuergesetzgebung auf genaue Begrifflichkeiten an). Sie melden ein Gewerbe an auf ihren eigenen Namen und erwirtschaften dann Umsätze (oder auch nicht) auf ihren eigenen Namen. Dass Ihr das intern anders seht, hat für die Besteuerung keinerlei Bedeutung. Bei der Umsatzsteuer werden alle Umsätze eines Unternehmers zusammengerechnet - egal, ob dieser ein oder 12 Unternehmen hat, es wird nur eine Umsatzsteuererklärung abgegeben. WENN also der Elternteil, der das Dropshipping-Gewerbe anmeldet, bereits andere umsatzsteuerpflichtige Umsätze hat, dann werden diese mit einbezogen bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes. Löhne und Gehälter sind keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze, und jedes Elternteil wird für sich betrachtet, was die also 'locker machen' ist genauer zu betrachten.
  • Die österreichische Steuergesetzgebung kann abweichen.
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Eifelia  24.02.2021, 15:13
@Eifelia

Wenn ein Elternteil ein Unternehmen gründet, müssen Deine Eltern den Gewinn - so denn einer erzielt wird - zusätzlich zu ihren sonstigen Einkünften versteuern. Da es auch in Österreich einen progressiven Steuersatz gibt, heißt das, dass die Einkommensteuerlast höher sein wird als wenn Du alleine nur die Einkünfte versteuern müsstest - dann wäre die Einkommensteuer vermutlich 0,00, da du erst mal einen Gewinn abzüglich Abzugsbeträgen über dem Freibetrag erzielen müsstest, was bei deinen Eltern aber der Fall sein wird.

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robert671 
Fragesteller
 24.02.2021, 17:07
@Eifelia

Der Freibetrag hat mit dem Umsatz von meinem Eltern nichts zutun, da sie nicht selbständig sind sondern angestellt.

Ich glaube erst es zählt nur der Umsatz der gemacht wird durch Dropshipping. Da werde ich mich genauer bei der Wirtschaftskammer erkundigen.

Was soll ich machen deiner Meinung nach, ich will nicht bis 18 Jahren warten.

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Eifelia  24.02.2021, 17:24
@robert671

Die 35.000 € sind kein Freibetrag, sondern eine Umsatzgrenze. Dir fehlt so viel Grundwissen, dass Du Dir dieses unbedingt erst mal beschaffen solltest.

Meiner Meinung nach solltest Du warten, bis Du volljährig bist. Da Du das nicht willst, musst Du halt mit Deinen Eltern reden, ob die ein Gewerbe anmelden - sofern man das in Österreich muss - und Du dann im Hintergrund die Geschäfte machst. An Stelle Deiner Eltern würde ich mich dann über die unternehmerischen Pflichten informieren und entscheiden, ob ich gewillt wäre, die damit verbundenen Risiken zu tragen - denn wenn der Laden auf meinen Namen läuft, hänge ich auch am Fliegenfänger, wenn irgendwas ist. Was DU willst, wäre für MICH dabei zweitrangig, wie Deine Eltern ticken und wie das in Österreich läuft, musst Du schon selbst rausfinden.

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robert671 
Fragesteller
 27.02.2021, 15:45
@Eifelia

Wo kann ich mir das Wissen besorgen ? ich weis es nicht. Danke

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