Fragen zum Kleingewerbe als Azubi

1 Antwort

Im Prinzip ist dies mein Gebiet. Aber mit dem Youtube Kanal kann ich absolut nichts anfangen. Schreibst du Rechnungen? Wer zahlt? Einer oder mehrere? Wird auf dem Nettobetrag Umsatzsteuer aufgeschlagen? Umsatz machst du schon. Du kannst ihn natürlich auch als Gewinn ausweisen. Ich würde vom Umsatz allerdings diverse Kosten (PC, Telefon, Internet) abziehen und diesen daraus resultierenden Betrag als Gewinn erfassen. So auf Anhieb wurde ich von der Kleinunternehmerregelung abraten. Dein Gewinn wird bei deinem zu versteuernden Azubi-Einkommen aufgeschlagen und dann versteuert. www.nettolohn.de

Im Prinzip ist dies mein Gebiet.

Aha.

Na dann fang mal an oder willst du deine Kompetenz weiterhin verbergen?

Das hier vorgetragene Viertelwissen jedenfalls willst du doch sicherlich nicht als Kompetenz verkaufen, oder?

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