betrifft brandschutz?
vermieter verbietet das wegen brandschutz nichts im hausflur stehen darf,auf der anderen seite sperrt er haustüre ab wenn er sein haus bek?
4 Antworten
In den Hausfluren hat nichts zu stehen, Rettungs- und Fluchtweg, wenn mehr 1,20 m Platz ist darf der VM über die Restbreite eine Fremdnutzung gewähren, z.b. Kinderwagen oder auch Schuhregale. Muss er aber nicht, du hast die Wohnung und nicht den Hausflur gemietet.
Sofern die Haustür nicht über eine Schließanlage verfügt, kann mann diese natürlich abschliessen, damit keine Fremden ins Haus kommen. Mit Schliessanlage muss die Tür unverschlossen bleiben sonst kann man ja nicht per Summer die Tür öffnen.
Die Mindesbreite beträgt 0,95 m und wird breiter je nachdem wieviel Menschen im Fluchtfall da durch müssen.
Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen grundsätzlich nicht abgeschlossen werden.
Tatsächlich darf nichts im Hausflur stehen , behindert es den Fluchtweg
Keine Schuhe , Roller , Schränke , Tische , Kinderfahrräder der Drillinge , manchmal ist es erstaunlich was in Hausfluren gelagert wird , oft 70 Paar Schuhe der Großfamilie
Du stellst eine Frage, die aber keine ist. Natürlich darf der Hausflur bis zu einer Breite von 1,2 mtr. nicht verstellt werden. Aber was meisnt Du mit "wenn er sein Haus bek". Das macht für mich überhaupt keinen Sinn; diese Abkürzung kenne ich nicht!
"Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen grundsätzlich nicht abgeschlossen werden."
Nicht ganz richtig!
Sollte ein Panikschloss verbaut sein, kann und darf man die Haustür selbstverständlich auch abschließen.
Von innen lässt sich ein Panikschloss immer öffnen!