Spülmaschine in Mietwohnung ersetzen - wer übernimmt die Kosten?

2 Antworten

Sie können natürlich nicht einfach die Klauseln des Mietvertrags anwenden wenn Sie einen separaten Leihvertrag haben.

Eine Schadenesersatzanspruch werden Sie nachweisen müssen. Bei ganz normaler Abnutzung oder Gebrauch bleiben die Kosten beim Entleiher.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
PinSel0803 
Fragesteller
 04.11.2022, 12:20

Es war wohl so, dass die Sicherung rausgesprungen ist (vermutlich durch einen Kurzschluss, genaueres haben sie leider nicht erzählt), seitdem wurde ein Fehler auf der Spülmaschine angezeigt und das Wasser beim Spülen ist nicht mehr aufgeheizt sondern kalt geblieben.

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betroffen  04.11.2022, 14:03
@PinSel0803

Dann sollte die Maschine repariert werden (Heizstab) und der Nutzer die Kosten tragen.

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"Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 100,- EUR inkl. MwSt., maximal 300,- EUR inkl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Netto-Jahresmiete (Kaltmiete)."

Hierauf könnt ihr eure 100 Euro nicht berufen. Erstens findet keine Reparatur statt und zweitens trägt der Vermieter die Kosten alleine, wenn diese Obergrenze von 100 Euro je Reparatur auch nur um einen Cent überschritten wird.

"Die Verleiher:innen sind nicht verpflichtet, die Einbauküche während der Dauer der Leihe instand zu halten und instand zu setzen."

Hierauf könnte man sich als Vermieter berufen und die Summe komplett auf die Mieter abwälzen.

"Gewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen haben die Entleiher:innen auf eigene Kosten vorzunehmen."

Damit widersprecht ihr euch dann aber anschließend. Es handelt sich ja gerade nicht um eine gewöhnliche Erhaltungsmaßnahme. Ihr suggeriert mit diese Aussage, dass ihr dann, weil nicht gewöhnlich, zuständig seid!

"haben die Entleiher:innen den Verleiher:innen den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, sie haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten."

Auch hiermit suggeriert ihr den Mietern, dass wenn keine Pflichtverletzung vorliegt, ihr zuständig seid. Und wenn die Maschiene beim normalen Gebrauch kaputt geht, liegt keine Pflichverletzung vor!

Widersprüche im Mietvertrag/Leihvertrag gehen zu Lasten des Erstellers, also zu Lasten von euch.

Ich bin der Meinung, dass die Mieter nichts zahlen müssen!