Hauptmieter zahlt Kaution nicht zurück. Muss ich auch nach 3 Monaten eine Frist setzen oder reicht die Wartezeit bereits aus?

3 Antworten

habe zum 1.12. fristlos gekündigt

Soweit besagter Hauptmieter Deine via Untermietvertrag gemieteten Räumlichkeiten mängelfrei ( Übernahmeprotokoll ) zurückgenommen hat, steht Dir Deine Kaution zu. Allerdings früestens nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist ( soweit dann überhaupt noch etwas von der Kaution übrig bleibt ) , bzw. nach Abrechnung der Nebenkosten für das vergangene Jahr, soweit Du keine Inklisivmiete gezahlt hast.

Du bist Untermieter, dein Vermieter ist der Hauptmieter?

Für die Kautionsrückzahlung hat dein Vermieter(Hauptmieter) bis zu 6 Monate Zeit, darüber hinaus kann er einen Teil einbehalten, der die voraussichtliche Nebenkostenabrechnug deckt.

Ergo abwarten bis die Nebenkostenabrechnung kommt.

Desweiteren stellt sich die Frage ob eine fristlose Kündigung deinerseits rechtens war, denn dazu muss schon was vorgefallen sein, ansonsten hat dein VM das Recht von dir noch die Miete bis zum Fristgerechten Zeitpunkt einzufordern bzw das eben auch mit der Kaution zu verrechnen.

Ich würde also bis Mitte des Jahres abwarten und dann nochmal nachfragen, ob die Nebenkostenabrechnung schon da war und was mit deiner Kaution ist.

Die Rechtsprechung gewährt Abrechnungsfristen von bis zu 6 Monaten.

Das macht ein voreilig eingeleitetes Gerichtsverfahren riskant. Da die Forderung noch nicht fällig ist, würde eine Klage abgewiesen werden.

Niemand kann Dich allerdings hindern, schon jetzt die Rückzahlung anzumahnen.