Griff für Warm/Kaltwasser defekt wer zahlt?
Hallo,
ich habe zwei Regler (ich hoffe zu mindestens dass die beiden so heißen)
Ein Regler für Warmwasser und einen für Kaltwasser. Den Warmwasserreglergriff drehe ich oft zu, da ich übern Sommer gerne Kaltdusche und selten Warmwasser benötige.
Nun wollte ich vorhin dass Warmwasser aufdrehen aber es kommt kein warmes Wasser mehr.. der Griff für Warmwasser dreht quasi immer durch und egal was ich mache es bleibt gleich.
Wer zahlt sowas? Muss ich das zahlen oder ist das Alterserscheinigung und der Vermieter muss zahlen?
Danke für die Hilfe schon jetzt
6 Antworten
Auf die Kleinreparaturklausel wurdest Du ja jetzt schon mehrfach hingewiesen.
Ich hatte das Problem auch schon manchmal. Der Hahn hat sich quasi festgefressen.
Oft hilft es, mit einem Hammer mehrmals draufzuschlagen. Natürlich muss man den Hahn dabei gut schützen. Entweder umwickeln, oder ein Stück Holz dranhalten und auf das Holz schlagen.
Schau in Deinen Mietvertrag! Wenn dort eine Regelung für "Kleinreparaturen" enthalten ist, muß der Mieter für den Esatz sorgen. Fehlt eine solche Regelung ist es Sache des Vermieters.
Kleinreparaturen, sofern wirksam im Mietvertrag über die Kleinstreparaturklausel geregelt, trägt der Mieter.
Meist sind das je nach Miethöhe Beträge um die 100 Euro bis 150 Euro je Reparatur.
In der Klausel muss aber auch ein Maximalwert für alle Kleinreparaturen im Jahr per Euro benannt sein.
Übersteigt die Reparatur den Kleinreparaturbetrag auch nur um einen Cent, ist das dann automatisch Vermietersache!
Erstmal ist das, wie die Reparatur jedes Schadens denn du nicht fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hast, Sache des Vermieters.
Aber es kann in deinem Vertrag eventuell eine sogenannte Kleinstreparatur Klausel geben. Wenn der dort genannte Betrag nicht überstiegen wird, könnte es damit auf dich abgewälzt werden. Steht im Vertrag nichts davon, ist es aber definitiv Sache des Vermieters.
Kommt drauf an, ob mietvertraglich eine Kleinreparaturklausel vereinbart wurde - und wie hoch diese wäre. Folgend noch .... ob die Gesamtreparaturkosten innerhalb dieser Vereinbarung liegen.
Anteilig könnte Euch der Vermieter nicht an diesen Kosten beteiligen.