Wohnungsinhaber stehen nicht im Mietvertrag. Ist dieser dann gültig?
Folgende Lage.
Die Alten Vermieter haben die Wohnung an Ihre Tochter überschrieben. Somit gehört die Wohnung nun der Tochter. Wir Wohnen zur Miete in der Wohnung weiterhin. Es gibt aktuell legendlich nur den Mietvertrag zwischen Uns Mieterm und den Alten Vermieter also den Eltern der Tochter. Ist der alte Mietvertrag so noch gültig? Normalerweise müsste ja ein neuer abgeschlossenen werden wo namentlich die neue Vermieterin drinnen steht? Aktuell können wir ja dann eigentlich jeder Zeit raus ohne Einhaltung der Kündigungsfrist weil ja kein Vertrag zwischen uns und der neuen Vermieterin besteht?
3 Antworten
Falsch!!!
Mit Eigentumswechsel geht der MV mit rüber zum neuen Eigentümer.
Es besteht gerade kein Recht/keine Pflicht auf einen neuen MV!!!
Dann könnte ja der Vermieter bzw. aktuelle Eigentümer euch ja im Umkehrschluss auch jederzeit vor die Tür setzen… Neee, der Vertrag ist auf den aktuellen Eigentümer übergegangen.
Da liegst Du falsch - durch einen Eigentümerwechsel ändert sich nichts am Mietvertrag, der neue Eigentümer tritt in diesen ein.